Eine neue Analyse zeigt, dass infolge des Haushaltsplans von Rachel Reeves weitere 14.500 Landwirte mit der Erbschaftssteuer belastet werden könnten. Diese bisher unbeachtete Steuererhöhung könnte die Anzahl der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe um nahezu ein Fünftel steigen lassen, sofern die Steuersätze nicht im Einklang mit der Inflation erhöht werden. Diese Einschätzung stammt von der Central Association of Agricultural Valuers (CAAV). Jeremy Moody von der CAAV prognostiziert, dass aufgrund der Änderungen im Erbschaftssteuerrecht für landwirtschaftliche Güter über die nächsten 30 Jahre bis zu 75.000 landwirtschaftliche Steuerzahler betroffen sein werden. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg um 2.500 Landwirte, was das Fünffache der Schätzungen des Finanzministeriums ist. Moody betont, dass die tatsächliche Zahl noch höher sein könnte, sollten die Erbschaftssteuerfreibeträge nicht an die Inflation angepasst werden. Die Analyse basiert auf den aktuellen Werten von Grundstücken und Unternehmen. Moody erwartet, dass bis 2036 weitere 14.500 landwirtschaftliche Betriebe den Schwellenwert von £1 Million überschreiten und dadurch einem neuen 20-prozentigen Steuersatz unterliegen könnten. Derzeit können Landwirte bis zu 100 Prozent Erbschaftssteuerbefreiung für den Wert ihres Landes und ihrer Gebäude durch die landwirtschaftliche Vermögenserleichterung (APR) sowie für ihre Ausrüstung und ihr Vieh durch die gewerbliche Vermögenserleichterung (BPR) beanspruchen. Ab April 2026 wird jedoch nur noch der erste £1 Million des kombinierten Wertes von Land und Betrieb zu 100 Prozent von der Steuer befreit. Moody kommentierte: „Eine Erhöhung des Schwellenwertes auf über £1 Million würde diese Belastungen mildern, jedoch spricht die Erfahrung dagegen, dass dies geschehen wird.“ Nach der Bekanntgabe der Änderungen gab es heftigen Widerstand gegen die Entscheidung der Kanzlerin, die Erbschaftssteuererleichterung für Landwirte zu kürzen. Diese Maßnahme hat eine Debatte zwischen der Regierung und landwirtschaftlichen Organisationen darüber ausgelöst, wie viele Betriebe tatsächlich betroffen sein werden. Die Landwirtschaft wird als besonders anfällig für diese versteckte Steuerwirkung angesehen, da viele Betriebe neu in die Pflicht zur Erbschaftssteuer fallen könnten, wenn ihre Eigentümer versterben. Der Anstieg der Vermögenswerte über die Steuerfreigrenze hinaus wird erwartet, falls die Schwellenwerte nicht an steigende Werte von Land und Betrieben angepasst werden.