10. März, 2025

Finanzen

StaRUG: Rettungsanker oder Enteignungsinstrument?

Das neue Restrukturierungsgesetz steht in der Kritik: Zu teuer, zu kompliziert, zu einseitig zugunsten großer Investoren. Doch was ist dran? Eine Analyse der größten Mythen rund um das StaRUG.

StaRUG: Rettungsanker oder Enteignungsinstrument?
Die Zahl der StaRUG-Verfahren steigt rasant: 2021 waren es nur 22 Fälle, 2024 bereits 84. Kritiker befürchten eine zunehmende Nutzung auf Kosten der Altaktionäre.

Krisenunternehmen in der Sanierungsfalle – das StaRUG als letzte Chance?

Varta, Leoni, Mynaric – große Namen, die in den letzten Monaten mit finanziellen Schwierigkeiten Schlagzeilen machten. Allen gemeinsam: Sie setzen auf das StaRUG, das 2021 eingeführte „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“.

Die Idee: Unternehmen können sich ohne das Stigma eines Insolvenzverfahrens neu aufstellen und sich mit Gläubigern einigen, bevor es zu spät ist.

Doch während Fachleute das Gesetz als wichtige Sanierungsoption loben, hat es sich in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem Börsen-Unwort entwickelt. Besonders nach dem Varta-Fall sehen viele Kritiker darin ein Enteignungswerkzeug, das Aktionäre schutzlos stellt.

Doch was steckt wirklich dahinter? Drei weit verbreitete Mythen auf dem Prüfstand.

Mythos 1: Das StaRUG wird kaum genutzt

Kaum war das Gesetz in Kraft, wurde es als „zahnlos“ und „überflüssig“ abgestempelt. Sanierungsexperten spotteten, dass es mehr juristische Kommentare dazu gibt als tatsächliche Fälle.

Doch die Zahlen sprechen inzwischen eine andere Sprache:

📌 2021: 22 StaRUG-Fälle
📌 2022: 27 StaRUG-Fälle
📌 2023: 56 StaRUG-Fälle
📌 2024: 84 StaRUG-Fälle

Die Praxis zeigt: Das StaRUG ist längst in der Sanierungsbranche angekommen. Es wird inzwischen bei jedem größeren Restrukturierungsfall geprüft – und zunehmend auch angewandt.

Besonders das Amtsgericht Frankfurt am Main ist dabei führend. Hier wurden 2024 zwölf Verfahren eingeleitet, mehr als an jedem anderen Gericht in Deutschland.

💡 Fazit: Der Mythos, dass das StaRUG ungenutzt bleibt, ist widerlegt. Es wird immer häufiger eingesetzt – und oft schon als Druckmittel, um Gläubiger zu Verhandlungen zu bewegen.

StaRUG-Verfahren wie bei Varta oder Leoni führen oft zu einem Totalverlust für Aktionäre. Während Großinvestoren bleiben, verlieren Kleinaktionäre alles.

Mythos 2: Das StaRUG enteignet Kleinaktionäre zugunsten der Investoren

Varta, Leoni und nun Mynaric – Fälle, in denen Aktionäre alles verloren haben, während Großinvestoren weiter an Bord blieben. Kritiker sehen darin ein System zur Enteignung, das Finanzinvestoren erlaubt, kriselnde Unternehmen ohne Altaktionäre weiterzuführen.

📌 Das Problem: Im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens kommt es fast immer zu einem Kapitalschnitt, bei dem alte Aktien wertlos werden. Oft steigen neue Investoren ein – und Kleinaktionäre gehen leer aus.

📌 Die Kritik: Anleger fühlen sich um ihr investiertes Geld betrogen, während Hedgefonds und Großinvestoren aus der Restrukturierung als Gewinner hervorgehen.

📌 Die Realität: Aktionäre sind keine Gläubiger, sondern Miteigentümer eines Unternehmens. In Krisenzeiten tragen sie das größte Risiko – das StaRUG macht hier keine Ausnahme.

💡 Fazit: Das StaRUG kann tatsächlich dazu führen, dass Kleinaktionäre ihren Einsatz verlieren. Doch das liegt weniger am Gesetz als an der wirtschaftlichen Realität: Wer in ein fast insolventes Unternehmen investiert, geht ein hohes Risiko ein.

Mythos 3: Das StaRUG eignet sich nur für große Konzerne

Anfangs wurde das StaRUG als Werkzeug für Großkonzerne abgetan. Die rechtliche Komplexität, die hohen Kosten und der erhebliche Beratungsaufwand schienen es für mittelständische Unternehmen unbrauchbar zu machen.

Doch inzwischen zeigt sich: Das StaRUG wird auch von kleineren Unternehmen genutzt.

📌 Fall Mynaric: Das Münchner Laserfunk-Start-up ist eines der ersten Tech-Unternehmen, das das StaRUG einsetzt.

📌 Mittelständische Firmen: Auch Unternehmen abseits der großen Börsenkonzerne prüfen zunehmend diese Restrukturierungsoption.

📌 Kostenfrage: Zwar bleibt die Anwendung teuer – doch mit zunehmender Erfahrung werden die Verfahren günstiger und effizienter.

💡 Fazit: Das StaRUG ist kein reines „Konzern-Gesetz“. Auch größere Mittelständler und Start-ups greifen darauf zurück – ein Trend, der sich fortsetzen dürfte.