In einer wegweisenden Entscheidung hat die Bundesregierung die dauerhafte Verankerung der geltenden Anwendungsbeschränkungen für das umstrittene Herbizid Glyphosat beschlossen. Die Regelungen umfassen insbesondere das Verbot des Einsatzes in privaten Gärten und Schutzgebieten für das Grundwasser und setzen klare Grenzen für dessen Verwendung in der landwirtschaftlichen Praxis. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte die Wichtigkeit von Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte und verwies auf den Bedarf an Innovationen für die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft abseits herkömmlicher Praktiken. Die bedachte Anwendung von Glyphosat soll nach den Prinzipien des modernen Pflanzenschutzes nur noch als letztes Mittel in der fachlichen Praxis dienen.
Die Neuregelung, welche noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ersetzt eine vorausgegangene Eilverordnung und hebt ein bislang geplantes nationales Verbot auf, welches durch die EU-Zulassungsverlängerung bis 2033 rechtlich hinfällig geworden war. Trotz der Erneuerung der Zulassung durch die EU-Kommission, die am fehlenden Konsens unter den EU-Staaten zur Entscheidungsfindung scheiterte und zu der Deutschland sich enthielt, bleibt die Skepsis gegenüber Glyphosat bestehen. Diskussionen entzünden sich insbesondere an den Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme. Trotz einer umfassenden Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die keine unakzeptablen Risiken feststellen konnte, wies diese auf relevante Datenlücken hin, die weiterhin Anlass zur Besorgnis geben.
In der Hitze der Debatte um Umwelt- und Gesundheitsschutz zeigt die Reglementierung durch die Bundesregierung eine klare Positionierung im Sinne eines präventiven Vorgehens und eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln.