Das Bundesfinanzministerium hat im Anschluss an die jüngsten Bundestagswahlen angekündigt, mit einem neuen Haushalt für das folgende Jahr frühestens im Juli zu rechnen. Diese Information entstammt einem Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung, das an die obersten Bundesbehörden versandt wurde. Bis zur Verabschiedung des neuen Haushaltsplans gelten strikte Ausgabenregelungen. So werden essenzielle Leistungen wie Bürgergeld, Renten und Kindergeld sowie Fördermittel aus laufenden Programmen fortgesetzt. Ebenso werden bereits geplante Baumaßnahmen, beispielsweise im Bahnsektor, nicht beeinträchtigt. Neue Projekte erfordern jedoch erhöhte Sorgfalt bei ihrer Genehmigung.
Nach der Bundestagswahl steht ein vollständiger Dialog über den Haushaltsentwurf für 2025 mit Kabinett, Bundestag und Bundesrat an. Bei zügigen Koalitionsverhandlungen könnte der Haushalt am 11. Juli im Bundesrat verabschiedet werden, pünktlich zur letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Bis es so weit ist, verfügen die Ministerien jedoch nur über eine begrenzte Finanzmittel-Nutzung von 45 Prozent des von der vorherigen Regierungskoalition geplanten Budgets. Dieser Wert basiert auf dem Regierungsentwurf, der vom Kabinett beschlossen und durch Anpassungen des Haushaltsausschusses ergänzt wurde.
Die zurückliegende Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte insgesamt Ausgaben in Höhe von knapp 490 Milliarden Euro vorgesehen, wovon mehr als ein Zehntel auf Krediten basieren sollte. Die 45-Prozent-Grenze ist allerdings flexibel; der Finanzminister hat die Vollmacht, diese anzupassen, falls erforderlich. Bei rechtlich unaufschiebbaren Verpflichtungen darf die Quote sogar überschritten werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das zuständige Ministerium und der Haushaltsausschuss weitere Überschreitungen genehmigen. Die Handlungsfähigkeit des Staates bleibe dadurch jederzeit gewährleistet, so das Finanzministerium.