13. September, 2024

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Staatliche Förderung für Heizungsaustausch: Neue Zielgruppen berechtigt

Staatliche Förderung für Heizungsaustausch: Neue Zielgruppen berechtigt

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer haben ab Dienstag die Möglichkeit, staatliche Mittel für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Alternativen zu beantragen. Diese Förderung steht nun auch Vermietern von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen offen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche für die Förderung zuständig ist, hat dies mitgeteilt.

Mit der dritten Förderrunde des kontrovers diskutierten Heizungsgesetzes wird das Verfahren somit für alle vorgesehenen Gruppen zugänglich. Vorher konnten bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, selbstbewohnten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung staatliche Unterstützung beantragen.

Unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt, sind mindestens 30 Prozent Förderung vorgesehen. Dieser Zuschuss kann bis zu 70 Prozent betragen, abhängig von den Faktoren Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Ein weiterer Bonus von 30 Prozent ist für Eigentümer vorgesehen, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro aufweisen.

Bis 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für frühzeitigen Austausch von alten Gas- und Ölheizungen sowie auch Nachtspeicher- und alten Biomasseheizungen. Zudem wurde ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen eingeführt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen.

Das neue Heizungsgesetz legt fest, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelungen gelten jedoch zunächst nur für Neubauten in bestimmten Neubaugebieten. Bestehende funktionierende Heizungen können weiterhin genutzt werden.

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wurden bisher etwa 93.000 Förderzusagen erteilt. Diese Zahl umfasst zusätzlich Anträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das BMWK erwartet, dass die Anzahl der Förderzahlen durch die Einbeziehung weiterer Gruppen ansteigen wird, obwohl die monatlichen Förderungen seit Februar hinter den Erwartungen zurückblieben.

Der Absatz von Wärmepumpen erlebte zuletzt einen Einbruch, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli berichtete. Im ersten Halbjahr wurden 90.000 Geräte verkauft, ein Rückgang von 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, der ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen war. Das BMWK führte Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Ursachen für den Rückgang an.

Der BDH äußerte sich vorsichtig optimistisch über die zweite Jahreshälfte, erwartet aber bis Jahresende maximal 200.000 verkaufte Wärmepumpen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren.