Ein Spousal IRA könnte das beste Geschenk für den nicht erwerbstätigen Ehepartner sein. Er ermöglicht es, auch ohne eigenes Erwerbseinkommen eine Altersvorsorge aufzubauen. Ab 2025 betragen die maximalen Beiträge 7.000 US-Dollar für Personen unter 50 Jahren und 8.000 US-Dollar für Personen ab 50 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Steuererklärung gemeinsam eingereicht wird, wobei die Beiträge das erzielte Gesamteinkommen nicht überschreiten dürfen. Der Hauptunterschied zu einem traditionellen IRA liegt darin, dass das Erwerbseinkommen des arbeitenden Partners für den Spousal IRA genutzt wird.
Für den arbeitenden Ehepartner bietet der Spousal IRA ebenfalls Vorteile, denn dieser ermöglicht de facto, die Altersvorsorge doppelt so stark wie üblich zu stärken. Besonders wenn beide Partner gemeinsam in den Ruhestand gehen, lohnt sich die frühzeitige Planung, um langfristig von den Vorzügen dieser Kontenstruktur zu profitieren.
Neben der privaten Vorsorge spielen auch Sozialversicherungsleistungen eine Rolle bei der finanziellen Absicherung in der Rente. Familien sollten detaillierte Gespräche führen, um die optimale Strategie für ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden. Das Einkommen kann zwar im Ruhestand sinken, aber durch die Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen ausgeglichen werden.
Ein interessanter Aspekt sind die Familienleistungen für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Es gibt jedoch einen Deckel für familiäre Leistungen, der sowohl Eltern als auch Kinder betrifft. Dieser beträgt zwischen 150% und 180% der vollen Leistung des Elternteils. Steuerpflichtige Sozialversicherungsleistungen könnten zudem Auswirkungen auf finanzielle Hilfe wie das FAFSA-Formular haben. Daher ist eine fundierte Beratung durch einen Steuerexperten ratsam.
Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen ist entscheidend. Frühzeitige Ansprüche beeinflussen die Leistungen für die Ehefrau, da sie keine Ehegattenleistungen beziehen kann, bevor der arbeitende Partner seinen Antrag stellt. Ehegattenleistungen betragen maximal 50% der vollen Leistungen des Partners, und eine vorzeitige beanspruchte Altersvorsorge würde zu dauerhaften Kürzungen führen. Zu bedenken sind auch die sozialen Überlebensleistungen, die im Falle eines Todes besonders wichtig sind und 100% der Leistungen des verstorbenen Partners ausmachen können, abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme.