In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheit und Inflation die Schlagzeilen dominieren, zeigen die Deutschen eine bewundernswerte Großzügigkeit. Laut dem Deutschen Spendenrat haben Privatpersonen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 bereits rund 3,2 Milliarden Euro gespendet.
Angesichts der stärksten Teuerung seit 50 Jahren könnte man meinen, dass die Spendenbereitschaft einen Dämpfer erfährt. Doch weit gefehlt – bis zum Jahresende dürften die Spenden auf etwa fünf Milliarden Euro anwachsen, was dem langjährigen Durchschnitt entspricht.
Die Frage, die sich viele Spender stellen, lautet jedoch nicht nur „Wie viel?“, sondern auch „Wie klug?“. Denn hier kommt der Fiskus ins Spiel. Unter dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ bietet der Staat eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren – durch gezieltes und überlegtes Spenden.
Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?
Die Grundregel lautet: Spenden müssen an gemeinnützige Organisationen gehen, sei es ein Verein, eine Kirche, eine Universität oder ein staatliches Museum. Die Organisationen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren gemeinnützigen Status zu behalten.
Wissenschaft und Forschung, Religion, Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst und Kultur sind nur einige Bereiche, die abgedeckt werden müssen. Die Organisationen müssen selbstlos handeln und dürfen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen.
Mitgliedsbeiträge können ebenfalls steuerlich absetzbar sein, vorausgesetzt die Organisation ist gemeinnützig. Beiträge an Sportvereine oder Freizeiteinrichtungen werden jedoch vom Finanzamt nicht anerkannt.
Wie hoch ist der maximale absetzbare Betrag?
Spenden können als Sonderausgaben die Steuerlast mindern. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte können jährlich als Spende geltend gemacht werden. Bei höheren Spenden kann der überschüssige Betrag im nächsten Jahr berücksichtigt werden, das Finanzamt macht dann einen Spendenvortrag.
Mag der Anteil von 20 Prozent hoch erscheinen, so wird er vor allem für Senioren mit geringer Rente, aber höheren Rücklagen, relevant. Laut dem Spendenrat stammen etwa 42 Prozent der Spenden von über 70-Jährigen.
Der konkrete Steuervorteil im Blick
Der konkrete Steuervorteil hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Hierbei werden nicht nur das Bruttoeinkommen, sondern auch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge berücksichtigt.
Ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro kann durch eine Spende von 400 Euro etwa 144 Euro an Steuern sparen. Für ein Paar mit gleichem Einkommen beträgt die Ersparnis rund 111 Euro.
Doch wie Uwe Rauhöft, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), betont, fällt der Abzug der Spende für ein Ehepaar im Splittingtarif weniger stark ins Gewicht, da sie ohnehin weniger Steuern zahlen.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro und einer Spende von 1.000 Euro beträgt die Steuerersparnis für einen Ledigen etwa 508 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag), für ein Paar im Splittingtarif rund 340 Euro.
Wann ist eine Spendenbescheinigung erforderlich?
Für Einzelspenden bis zu 300 Euro genügt eine Buchungsbestätigung der Bank. Bei höheren Beträgen benötigen Spender eine Zuwendungsbestätigung der Organisation, die die Geldspende erhalten hat. Diese Nachweise müssen der Einkommensteuererklärung nicht beigefügt werden, sind jedoch auf Anforderung dem Finanzamt vorzulegen.
Was gilt für Sachspenden?
Sachspenden sind eine großartige Möglichkeit, Bedürftigen zu helfen. Allerdings müssen Spender den Wert solcher Waren selbst ermitteln. Sachspenden werden mit dem sogenannten gemeinen Wert bewertet, der dem Preis zum Spendenzeitpunkt entspricht. Bei Neuwaren ist das einfach der auf der Rechnung stehende Wert, bei Gebrauchtwaren müssen Spender den Marktwert schätzen.
Für die Anerkennung der Spende benötigt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung der gemeinnützigen Organisation. Diese sollte genaue Angaben zum gespendeten Gegenstand, Alter, Zustand, ursprünglichen Kaufpreis sowie aktuellen geschätzten Wert enthalten.
Aufwandsspenden: Wenn Zeit genauso viel wert ist
Zeit ist ein unschätzbarer Wert. Ehrenamtliche Helfer können die geschenkte Arbeitszeit von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie im Vorfeld mit der Organisation schriftlich eine angemessene Vergütung vereinbaren und im Anschluss bedingungslos auf das Geld verzichten.
Kapitalanlage versus Spenden
Während Kapitalanleger ihre Investitionen breit streuen, ist es beim Spenden sinnvoller, größere Beträge wenigen Organisationen zukommen zu lassen. Dies hilft nicht nur, die Verwaltungskosten zu reduzieren, sondern ermöglicht auch einen besseren Überblick für den Spender selbst.
Die Suche nach seriösen Spendenorganisationen
Die Suche nach seriösen Spendenorganisationen kann eine Herausforderung sein. Das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) kann als Orientierung dienen, obwohl kleinere oder lokale Einrichtungen oft darauf verzichten, da es mit Kosten verbunden ist.
Ein fehlendes Siegel sollte jedoch nicht automatisch abschrecken. Verbraucherschützer empfehlen Organisationen, die unaufdringlich werben und transparent über ihre Arbeit und Kostenstruktur informieren.
Ab Januar 2024 plant das Bundeszentralamt für Steuern die Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters, in dem alle gemeinnützigen Organisationen gelistet werden sollen.
In Zeiten, in denen jeder Euro zählt und die Suche nach Steuervorteilen eine Kunst ist, zeigt die gezielte Wohltätigkeit nicht nur den Willen, Gutes zu tun, sondern auch den Wunsch, die eigene Finanzsituation klug zu gestalten. Denn Spenden mit Köpfchen ist nicht nur eine soziale Tugend, sondern auch eine finanzielle Strategie mit Herz.