18. Oktober, 2024

Politik

Spektakuläre WEG-Kostenteilung: BGH vor entscheidendem Urteil

Spektakuläre WEG-Kostenteilung: BGH vor entscheidendem Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, unter welchen Bedingungen Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zulasten einzelner Eigentümer umverteilt werden dürfen. Der fünfte Zivilsenat hat hierzu zwei Klagen zu prüfen, die sich mit der Rechtmäßigkeit solcher Verteilungen auseinandersetzen. Dabei steht zur Debatte, ob die Mehrheit tatsächlich zulasten einer Minderheit entscheiden darf und welche speziellen Voraussetzungen dafür notwendig seien, wie Vorsitzende Richterin Bettina Brückner in einer Anhörung anmerkte.

Im ersten Fall wehrt sich eine Eigentümerin gegen die finanzielle Beteiligung an der Sanierung eines Garagendachs, obwohl ihr kein Stellplatz in der Garage gehört. Die Gemeinschaft hatte beschlossen, die Sanierungskosten auf alle Eigentümer basierend auf ihren Eigentumsanteilen umzulegen. Zuvor hatte das Landgericht Braunschweig der Eigentümerin in der Vorinstanz Recht gegeben und argumentiert, es fehle der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz zur Kostenverteilung. Der BGH sieht dies jedoch anders und hält eine Erweiterung des Kostenträgerkreises per Mehrheitsbeschluss grundsätzlich für möglich.

Der zweite Fall betrifft drei Eigentümerinnen von Gewerbeeinheiten, die künftig mehr Kosten tragen sollen, da diese nach beheizbarer Wohnfläche statt nach Miteigentumsanteilen verteilt werden sollen. Das Landgericht Düsseldorf hatte sich auf die Seite der Gemeinschaft gestellt und entschied, dass keine unbillige Benachteiligung der Klägerinnen vorliege. Die Neuverteilung wurde als sachlich begründet betrachtet, was das Berufungsgericht unterstützte. Diese Entscheidung wird nun vom BGH aus grundsätzlichen Erwägungen überprüft.

Die finale Entscheidung des BGH zu beiden Fällen wird für den 14. Februar erwartet. Das Gericht hat sich bereits mehrfach mit Regelungen des 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetzes auseinandergesetzt, dessen Interpretationen weiterhin Diskussionen hervorrufen.