Die Forderung nach umfassenden Zurückweisungen an deutschen Grenzen, initiiert von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU), trifft auf deutlichen Widerspruch des Bundesinnenministeriums. Ministeriumssprecher Maximilian Kall erklärte, die Bundesregierung halte dieses Vorgehen für europarechtlich nicht umsetzbar und kontraproduktiv. Kall betonte, dass solche Maßnahmen die Zusammenarbeit mit benachbarten Staaten erheblich gefährden könnten. Deutschland könne sich nicht auf eine außergewöhnliche Notlage berufen, wie von der CDU/CSU argumentiert, da keine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nachgewiesen werden könne. Im Vergleich zu den Vorjahren sei die Zahl der Asylgesuche im letzten Jahr zudem erheblich gesunken. Im Schengen-Raum sind Grenzkontrollen generell nicht vorgesehen, doch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat seit September 2024 Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet. Diese Maßnahmen führten im Jahr 2024 zu einer Rückweisung von über der Hälfte der aufgegriffenen unerlaubten Einreisen, insgesamt rund 46.750 Personen. Merz hingegen strebt an, diese Praxis weiter zu verschärfen. Die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten sei laut Innenministerium bereits durch die aktuellen Maßnahmen belastet. Regierungsvertreter aus Österreich und Polen haben bereits Widerstand gegen umfassende Zurückweisungen angekündigt. Ein solcher Alleingang Deutschlands könnte die Effizienz der Grenzkontrollen weiter mindern, da eine umfassende Kontrolle faktisch nicht umsetzbar sei. Dem gegenüber steht die Union, vertreten durch den rechtspolitischen Sprecher im Bundestag, Günter Krings, der sich überzeugt gibt, dass die Vorschläge nicht gegen Europarecht oder Verfassungsrecht verstoßen würden. Mehrere Anträge zur Verschärfung der Grenzpolitik sollen in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung kommen, darunter auch der Vorschlag für unbefristeten Ausreisearrest für Personen, die nicht freiwillig ausreisen oder abgeschoben werden können.