Der Bundesrat tritt am Freitag zusammen, um über die umstrittene Krankenhausreform abzustimmen, ein Vorhaben, das von der Ampel-Koalition im Bundestag bereits verabschiedet wurde. Das Gesetz erfordert keine formale Zustimmung der Länderkammer, könnte jedoch in den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag überwiesen werden. Dort könnten unklare Mehrheitsverhältnisse und die bevorstehenden Neuwahlen eine schnelle Einigung erschweren. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist für die Reform verantwortlich, die darauf abzielt, den finanziellen Druck auf Krankenhäuser zu verringern und eine stärkere Spezialisierung bei komplexen Behandlungen zu fördern. Ein zentrales Element der Reform ist die Umstrukturierung der Vergütungssysteme, wonach Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung für das bloße Vorhandensein bestimmter Angebote erhalten sollen. Zusätzlich sollen sogenannte "Leistungsgruppen" eingeführt werden, um die Abrechnung durch Krankenkassen zu präzisieren und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu sichern. Neben der Krankenhausreform wird der Bundesrat auch über das Jahressteuergesetz beraten, das sich primär mit technischen Anpassungen befasst, sowie über das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Die Sitzung wird zudem durch die Antrittsrede der neu ernannten Bundesratspräsidentin, Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), eröffnet.