Die Sozialversicherung stellt seit Jahrzehnten eine zentrale Säule des amerikanischen Sozialsystems dar. Im Juli erhielten fast 54 Millionen Menschen Leistungen aus der Sozialversicherungsrente, für viele ist sie eine essentielle Einkommensquelle. Die Höhe der Sozialversicherungsrente basiert in der Regel auf der gesamten Einkommenshistorie einer Person. Je mehr Sozialversicherungsbeiträge man während seiner Karriere zahlt, desto höher fallen im Ruhestand die Sozialversicherungsleistungen aus. Dies stellt jedoch ein Problem für diejenigen dar, die entweder nicht gearbeitet haben oder über eine unzureichende Einkommenshistorie verfügen. Glücklicherweise bietet die Sozialversicherung Ehegattenleistungen an, die hierbei unterstützend wirken. Bei den Ehegattenleistungen handelt es sich um Zahlungen, die an den Ehepartner einer Person geleistet werden, die selbst Sozialversicherungsleistungen bezieht. Dies ist besonders hilfreich für Menschen mit geringer Berufserfahrung oder niedrigem Einkommen im Vergleich zu ihrem Partner. Statt auf ihre eigenen, oft niedrigeren, Leistungen angewiesen zu sein, können sie auf Basis des Verdienstes ihres Partners eine Rente beziehen. Um für die Ehegattenleistungen in Frage zu kommen, muss der Ehepartner derzeit Rentenleistungen beziehen und die Ehe muss mindestens seit einem Jahr bestehen. Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Zusatzbedingungen (nicht spezifiziert im Text). Sind diese Kriterien nicht erfüllt, besteht keine Berechtigung für Ehegattenleistungen, unabhängig von der Ehezeit und den Rentenanträgen des Ehepartners. Auch geschiedene Personen können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer Mindestdauer der geschlossenen Ehe von zehn Jahren, Ehegattenleistungen basierend auf der Berufsgeschichte ihres Ex-Partners erhalten. Personen ab 62 Jahren können ihre eigenen Rentenansprüche geltend machen und später auf die höheren Ehegattenleistungen umsteigen, sobald ihr Ehepartner Rentenleistungen bezieht. Dies ist besonders nützlich für Paare mit deutlichem Altersunterschied oder Situationen, in denen der besserverdienende Partner die Rentenansprüche hinauszögern möchte, um diese später zu beanspruchen. Die Höhe der Ehegattenleistungen richtet sich nach dem Hauptversicherungsbetrag des anspruchsberechtigten Ehepartners. Grundsätzlich können Bezieher von Ehegattenleistungen bis zu 50% des Hauptversicherungsbetrags des Ehepartners erhalten, sofern sie das volle Rentenalter erreicht haben. Ein Beispiel: Wenn der Hauptversicherungsbetrag des Ehepartners A bei voller Rente 2.000 USD monatlich beträgt, hat der Ehepartner B Anspruch auf bis zu 1.000 USD monatliche Leistungen. Der exakte Betrag hängt davon ab, in welchem Alter der Ehepartner B die Leistungen beantragt. Wie bei den regulären Sozialversicherungsleistungen muss man die Ehegattenleistungen nicht unbedingt im vollen Rentenalter beantragen; dies ist bereits ab 62 Jahren möglich, was jedoch zu einer Reduzierung der monatlichen Leistungen führt. Die Ehegattenleistungen werden um 25/36 von 1% für jeden Monat vor dem vollen Rentenalter reduziert, bis zu 36 Monate. Jeder weitere Monat reduziert die Leistungen um 5/12 von 1% monatlich. Wer beispielsweise mit 62 statt 67 die Ehegattenleistungen beantragt, erhält 35% weniger, mit 64 Jahren beträgt die Kürzung 25%. Im Gegensatz zu den regulären Sozialversicherungsleistungen steigen die Ehegattenleistungen nicht, wenn man den Antrag über das volle Rentenalter hinauszögert. Daher gibt es kaum einen Grund, dies zu tun. Sollten Sie wie viele Amerikaner mit Ihren Ersparnissen fürs Alter im Rückstand sein, könnten Ihnen wenig bekannte „Sozialversicherungstricks“ helfen, Ihre Einkünfte im Ruhestand zu steigern. So könnten Sie sich beispielsweise jährlich bis zu 22.924 USD mehr sichern.