Seit über achtzig Jahren versorgt die Sozialversicherung Ruheständler mit einer monatlichen Leistung. Zwar macht diese Auszahlung niemanden reich, doch ist sie für viele Rentner zu einem unverzichtbaren Bestandteil ihrer Altersfinanzierung geworden. Eine Umfrage von Gallup über die letzten 23 Jahre zeigt, dass zwischen 80% und 90% der Pensionäre auf die monatliche Unterstützung in irgendeiner Form angewiesen sind, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Eine zusätzliche Analyse des Center on Budget and Policy Priorities verdeutlicht die Bedeutung dieser Leistungen noch weiter: Ohne die Sozialversicherung wäre die Armutsrate bei Menschen ab 65 Jahren fast viermal so hoch – von aktuellen 10,2% (Stand 2022) auf bis zu 38,7%. Daher ist es für die finanzielle Sicherheit künftiger Rentner entscheidend, das Maximum aus der Sozialversicherung herauszuholen. Um dies zu erreichen, muss man zunächst verstehen, wie der eigene Anspruch berechnet wird. Die Wahl des Zeitpunktes für die Inanspruchnahme spielt dabei eine zentrale Rolle: Eine frühe Auszahlung (ab 62 Jahren), ein mittlerer Zeitpunkt (ab 67 Jahren) oder eine späte Inanspruchnahme (ab 70 Jahren) kann erhebliche Auswirkungen auf die monatliche Auszahlung haben. Obwohl die Sozialversicherung manchmal Überraschungen bereithält – wie beispielsweise die Tatsache, dass ihre Leistungen auf Bundesebene und in neun Bundesstaaten steuerpflichtig sein können – sind die Faktoren, die die Sozialversicherungsbehörde bei der Berechnung monatlicher Leistungen verwendet, leicht nachvollziehbar. Die Arbeits- und Einkommensgeschichte sind zwei eng verflochtene Komponenten. Die Behörde berücksichtigt die 35 Jahre mit dem höchsten, inflationsbereinigten Einkommen. Höhere Durchschnittslöhne oder -gehälter führen in der Regel zu höheren Rentenleistungen; jedoch sicherlich nicht, wenn die Arbeitsjahre unter 35 liegen. Jede Lücke wird als Null in die Berechnung eingezogen. Daher zahlt es sich aus, mindestens 35 Jahre zu arbeiten, um im Ruhestand auf die Leistungen zählen zu können. Der dritte Faktor, das vollendete Rentenalter, hängt vom Geburtsjahr ab und ist der einzige Parameter, den wir nicht beeinflussen können.