Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht auf die Mitbestimmung der Sozialpartner bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt. Vor dem zweitägigen Digitalgipfel der Bundesregierung, der unter dem Motto 'Digitale Transformation in der Zeitenwende. Nachhaltig. Resilient. Zukunftsorientiert.' in Jena stattfindet, betonte DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Notwendigkeit einer konkreten und vorausschauenden Bewertung und Beratung durch die Sozialpartner bei jeder Anwendung und Einführung von KI.
Fahimi warnte zudem vor den Einschränkungen durch die sogenannte KI-Verordnung der EU, die eine sozialpartnerschaftliche Verabredung behindern würde und dem Beschäftigtenschutz eher schaden als nutzen würde. Sie betonte, dass bestimmte Regelungsmöglichkeiten für KI-Anwendungen die Gestaltungsrechte in der Arbeitswelt einschränken könnten und bezeichnete eine solche Entwicklung als Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten. Fahimi forderte die Bundesregierung, den Ministerrat und das Europaparlament dazu auf, eine generelle Öffnungsklausel für KI-Anwendungen einzuführen und somit den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Die EU plant mit der KI-Verordnung einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI. Derzeit befindet sich das Verfahren noch in den Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebungsorganen. Künstliche Intelligenz kommt bereits in verschiedenen Anwendungszwecken zum Einsatz, wie beispielsweise in der Bildverbesserung, der Autokorrektur oder im Gesundheitswesen.