Für all jene, die ihren Ruhestand planen, ist es entscheidend, sich über die bevorstehenden Änderungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu informieren, die potenziell ihre Rentenleistungen im Jahr 2025 beeinflussen könnten. Zu diesen Anpassungen gehören Modifikationen der Lebenshaltungsanpassung (COLA), der maximal zu versteuernden Einkünfte, des gesetzlichen Renteneintrittsalters (FRA) und der Verdienstgrenze. Diese Elemente sind ausschlaggebend für fundierte Entscheidungen zur Altersvorsorge.
Die Social Security Administration (SSA) passt die Leistungen jährlich an, um den Begünstigten zu helfen, ihre Kaufkraft angesichts der Inflation zu erhalten. Für 2025 ist eine COLA-Erhöhung von 2,5 % vorgesehen.
Mehr als 72,5 Millionen Amerikaner werden von diesem Anstieg profitieren, darunter fast 68 Millionen Empfänger von Sozialversicherungsleistungen und 7,5 Millionen Empfänger von zusätzlicher Sozialversicherung. Während die SSI-Zahlungen bereits zum 31. Dezember 2024 aktualisiert wurden, treten die Änderungen der Sozialversicherungsleistungen im Januar 2025 in Kraft.
Im Jahr 2025 bleibt der Steuersatz für die Sozialversicherungsabgaben unverändert bei 12,4 % (exklusive Medizinteuer). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz zu gleichen Teilen. Obwohl sich der Steuersatz nicht geändert hat, ist die Obergrenze für zu versteuernde Einkünfte auf 176.100 USD gestiegen, gegenüber 168.600 USD im Jahr 2024.
Beeinflusst durch Inflation und wirtschaftliche Trends führt dies zu Anpassungen. Sozialversicherungsabgaben werden für Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen von jedem Gehalt einbehalten, was zu überschüssigen Abzügen über das Limit hinaus führen kann. Solche Überzahlungen können jedoch bei der Steuererklärung zurückgefordert werden.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter, das Alter, ab dem Rentner ihre Sozialversicherungsleistungen beanspruchen können, steigt kontinuierlich und erhöht sich im Jahr 2025 erneut. Personen des Geburtsjahrgangs 1959 erreichen ihr Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 10 Monaten, zwei Monate später als die des Jahrgangs 1958. Für Jahrgänge ab 1960 erhöht sich das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre.
Der SSA zufolge können Rentner bereits im Alter von 62 Jahren mit dem Bezug ihrer Sozialversicherungsleistungen beginnen, was jedoch zu einer Kürzung der Leistungen führt. Beispielhaft verlieren Bezieher, die in diesem Jahr 62 Jahre alt werden und ihre Leistungen beanspruchen, 30 % des vollen Betrags. Je später mit dem Leistungsbezug begonnen wird – bis maximal zum 70. Lebensjahr – desto mehr erhöht sich die Leistung.