Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußert Bedenken hinsichtlich der Energiepreisbremsen nach dem Karlsruher Haushaltsurteil. Obwohl das Urteil nur den Klima- und Transformationsfonds betrifft, bezieht es sich nach Angaben des Grünen-Politikers auch auf andere Fonds, die über mehrere Jahre hinweg eingesetzt wurden. Unionsfraktionschef Friedrich Merz kündigte an, auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen zu lassen, worauf Habeck erklärte, dass das Urteil seiner Ansicht nach auch auf diesen Fonds anwendbar sei.
Diese Entwicklung könnte laut Habeck höhere Strom- und möglicherweise auch Gaspreise für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben. Er betonte, dass dies insbesondere dann der Fall sein könnte, wenn es zu einer Krise kommt und die Gas- und Strompreisbremse nicht mehr eingesetzt werden kann. In diesem Fall wären höhere Preise für Gas, Strom und Fernwärme zu erwarten.
Die aktuelle Preisbremse für Strom und Gas ist noch bis zum 31. März in Kraft. Dabei werden die Preise für einen Großteil des Strom- und Gasverbrauchs von Privathaushalten gedeckelt, und zwar bei 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas. Aufgrund des starken Preisverfalls auf dem Markt sind diese Deckel jedoch für die meisten Haushalte irrelevant geworden.
In der vergangenen Woche erklärte das Bundesverfassungsgericht eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Krediten im Haushalt 2021 für nichtig. Diese Gelder sollten ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet werden, wurden jedoch für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingeplant. Nun stehen diese Milliarden nicht zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, inwiefern das Urteil Auswirkungen auf den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern haben wird.