05. Februar, 2025

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Solaranlagen, Grundsteuer, öffentlicher Dienst – Was sich im Februar ändert

Neue Vorschriften, steigende Kosten und Reformen – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Solaranlagen, Grundsteuer, öffentlicher Dienst – Was sich im Februar ändert
Ab dem 1. März gilt das strenge Schnittverbot zum Schutz der Vogelbrutzeit. Wer seine Hecken jetzt nicht stutzt, muss bis September warten – oder riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, muss jetzt schnell sein, denn die Einspeisevergütung sinkt. Hausbesitzer sehen sich mit der ersten Zahlung der neuen Grundsteuer konfrontiert – doch viele tappen weiterhin im Dunkeln, wie viel sie eigentlich zahlen müssen.

Gleichzeitig schrumpft der Bundestag, und im öffentlichen Dienst gibt es mehr Geld. Welche weiteren Änderungen im Februar greifen, zeigt unser Überblick.

Neue KI-Regeln: Verbot für gefährliche Algorithmen

Die EU setzt jetzt schärfere Grenzen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Systeme, die Social Scoring betreiben, Menschen manipulieren oder ihre Emotionen am Arbeitsplatz erfassen, sind ab dem 2. Februar verboten.

Unternehmen müssen sich darauf einstellen: Verstöße können mit bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden.

Für Privatnutzer ändert sich hingegen wenig. Wer KI-gestützte Tools verwendet, um Texte zu generieren oder Bilder zu bearbeiten, bleibt unbehelligt.

Kritiker bemängeln jedoch, dass viele problematische KI-Anwendungen nur schrittweise reguliert werden. Erst 2026 soll die komplette Verordnung greifen.

Grundsteuer wird erstmals fällig

Die umstrittene Reform der Grundsteuer wird jetzt spürbar: Am 15. Februar müssen Hausbesitzer erstmals zahlen. Doch viele wissen noch nicht, wie viel. Viele Kommunen haben ihre Bescheide nicht rechtzeitig verschickt.

Viele Hausbesitzer müssen am 15. Februar erstmals die neue Grundsteuer zahlen – doch zahlreiche Kommunen haben die Bescheide noch nicht verschickt. Wer Pech hat, weiß also nicht einmal, wie hoch die Abgabe ausfällt.

Besonders problematisch: Die neue Berechnung basiert auf aktualisierten Immobilienwerten, die in vielen Regionen stark gestiegen sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Berechnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf Jahrzehnte alten Werten basierte. Nun müssen die Länder die Reform umsetzen – mit teils massiven Auswirkungen auf Eigentümer.

Bundestag schrumpft

Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt – und er wird kleiner. Statt der bisherigen 733 Sitze sind nur noch 630 vorgesehen. Der Grund: Die Reform des Wahlrechts streicht Überhang- und Ausgleichsmandate.

Das bedeutet, dass Direktkandidaten künftig nicht mehr sicher einen Sitz bekommen, wenn ihre Partei nicht genug Zweitstimmen erhält. Kritiker befürchten, dass vor allem kleinere Parteien darunter leiden, während größere Fraktionen ihre Macht weiter festigen.

Solarenergie: Einspeisevergütung sinkt

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte sich beeilen. Ab Februar wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom um ein Prozent gesenkt – ein Schritt, der alle sechs Monate wiederholt wird.

Für Hausbesitzer bedeutet das über 20 Jahre gerechnet Verluste von mehreren Tausend Euro, wenn sie ihre Anlage nicht rechtzeitig in Betrieb nehmen. Die Regierung will mit der Kürzung die steigende Anzahl von Solaranlagen finanziell in den Griff bekommen, stößt damit aber auf Kritik: Gerade in Zeiten hoher Strompreise sei es fraglich, ob eine geringere Förderung sinnvoll sei.


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Zudem tritt eine neue Regel in Kraft: Ab dem 1. Februar dürfen Solaranlagen nur noch mit einer offiziellen Zertifizierung ans Netz gehen. Das soll Netzbetreibern die Verwaltung erleichtern, könnte aber bei der Installation zu Verzögerungen führen.

Mehr Geld für den öffentlichen Dienst – reicht das wirklich?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen im Februar 5,5 Prozent mehr Gehalt. Zusammen mit der Erhöhung im November 2024 summiert sich das Plus auf elf Prozent. Doch reicht das aus?

Gewerkschaften begrüßen den Schritt, sehen ihn aber nur als ersten Ausgleich für die steigenden Lebenshaltungskosten. Die Inflation hat viele Lohnsteigerungen bereits wieder aufgefressen. In bestimmten Bereichen, wie der Pflege und Bildung, bleiben die Gehälter hinter denen der Privatwirtschaft zurück.

Gärtner aufgepasst: Jetzt noch Hecken schneiden, sonst drohen Bußgelder

Ab dem 1. März beginnt die Brutzeit vieler Vogelarten – und damit ist das radikale Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern bis September verboten. Wer jetzt nicht aktiv wird, muss sich bis zum Herbst gedulden.

Verstöße gegen das Naturschutzgesetz können teuer werden: Je nach Bundesland drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Kleinere Pflegeschnitte sind zwar erlaubt, aber wer ein Nest entdeckt, sollte auf die Schere verzichten.

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