Snap hat eine gerichtliche Eingabe zur Abweisung einer Klage aus New Mexico eingereicht. In dieser Klage wird dem Technologieunternehmen vorgeworfen, durch seine Messaging-App Snapchat kindliche sexuelle Ausbeutung zu begünstigen. Snap entgegnete, dass die Vorwürfe auf Ungenauigkeiten in den Ermittlungen des Bundesstaates basierten. Die vom Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raul Torrez, im September angestrengte Klage gehörte zu den Bemühungen der US-Gesetzgeber, Technologiefirmen für Schäden an Minderjährigen zur Verantwortung zu ziehen. Bereits im Januar wurden die CEOs von Snap, Meta Platforms, TikTok, X und Discord von US-Senatoren angehört und beschuldigt, Kinder unzureichend vor Missbrauch und sogenannter Sextortion zu schützen. Letzteres bezieht sich auf Fälle, in denen Täter Minderjährige dazu erpressen, eindeutige Fotos oder Videos zu schicken. Teil der monatelangen Untersuchung in New Mexico war die Einrichtung eines Scheinkontos eines 14-jährigen Mädchens, das zwar keine Freunde hinzufügte, aber dennoch rasch Vorschläge von Snapchat erhielt, Nutzer mit expliziten Nutzernamen hinzuzufügen. Snap widersprach und erklärte, dass das Scheinkonto entgegen den Behauptungen des Staates aktiv Freundschaftsanfragen an bestimmte Nutzer versendet habe. Weiterhin wurde Snap beschuldigt, Kinder und Eltern nicht ausreichend vor den Gefahren der Sextortion auf Snapchat zu warnen. Die in Santa Monica ansässige Firma wies dies zurück und berief sich auf den Schutz durch den Ersten Verfassungszusatz, der verhindert, dass Snap zur Äußerung gezwungen werden könne. Snap machte geltend, dass das Unternehmen nicht nur subjektive Bewertungen zu potenziellen Risiken vornehmen und diese offenlegen müsse, sondern auch keinerlei Orientierung habe, um zukünftige Haftung zu vermeiden. Das Unternehmen führte ferner an, dass die Klage eine Verletzung von Section 230 darstelle, einem Gesetz aus dem Jahr 1996, das Online-Plattformen vor zivilrechtlicher Haftung für von Nutzern und Dritten veröffentlichte Inhalte schützt. Zudem hat Snap seit 2020 sein Team für Vertrauen und Sicherheit verdoppelt sowie sein Team für Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden verdreifacht.