16. September, 2024

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SinglePoint stärkt Position der Aktionäre durch Ausschüttung zusätzlicher Aktien

SinglePoint stärkt Position der Aktionäre durch Ausschüttung zusätzlicher Aktien

Der auf erneuerbare Energien spezialisierte Konzern SinglePoint geht wesentliche Schritte, um die Interessen seiner Aktionäre zu wahren. Im Rahmen einer Maßnahme zur Sicherstellung der sogenannten Round Lot Aktionäre hat das Unternehmen zusätzliche Stammaktien ausgeschüttet. Diese Ausschüttung erfolgte auf Basis eines Berichts des Transferagenten des Unternehmens und der Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) mit Stichtag 23. August 2024.

Insgesamt wurden zusätzliche 11.303.629 Aktien an bestehende Aktionäre mit Stichtag 15. August 2024 zugeteilt. Die Aktien wurden am 27. August 2024 den entsprechenden Konten gutgeschrieben. Diese Maßnahme wurde vom Vorstand des Unternehmens genehmigt und zielt darauf ab, nach dem im August durchgeführten Reverse Split von 100 zu 1 sicherzustellen, dass Aktionäre runde Lot-Positionen besitzen. Zur Vermeidung von Bruchteilen von Aktien wurden diese auf die nächste ganze Aktie aufgerundet.

SinglePoint beschreibt sich selbst als ein Unternehmen für erneuerbare Energien und nachhaltige Lebensstile, das sich auf umweltfreundliche Energieeffizienz und gesunde Lebenslösungen fokussiert. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, das größte Netzwerk für erneuerbare Energielösungen aufzubauen und das traditionelle Solar- und Energiespeichermodell zu modernisieren. Zudem exploriert SinglePoint Wachstumschancen in den Bereichen Luftreinigung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Solarenergie als Abonnementservice und zusätzliche Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Veröffentlichung enthält vorausschauende Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Erwartungen des Managements von SinglePoint basieren. Diese Aussagen unterliegen erheblichen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten abweichen. Das Unternehmen stellt zudem klar, dass es keine Pflicht übernimmt, diese Aussagen zu aktualisieren.