27. September, 2024

Wirtschaft

Sieg für Olearius: Kölner Gericht stellt Persönlichkeitsrechte fest

Sieg für Olearius: Kölner Gericht stellt Persönlichkeitsrechte fest

Der ehemalige Chef der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius, hat einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt. Im Rechtsstreit mit dem Land Nordrhein-Westfalen gab das Kölner Verwaltungsgericht dem 82-Jährigen größtenteils Recht. Olearius sah sich durch Aussagen zweier Beamter, die ihn öffentlich vorverurteilten, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Urteile des Gerichts (Aktenzeichen 9 K 2971/22 und 9 K 2938/22) bestätigten seine Sichtweise.

Christian Olearius stand im Zusammenhang mit den berüchtigten Cum-Ex-Geschäften im Fokus der Justiz. Diese Geschäfte führten zu Milliardenverlusten für den Staat, da nicht gezahlte Steuern zurückerstattet wurden. 2021 klassifizierte der Bundesgerichtshof diese Praktiken als Straftat, und eine Vielzahl involvierter Finanzakteure, inklusive Olearius, wurden vor Gericht gebracht. Ihm wurde besonders schwerer Steuerbetrug zur Last gelegt.

Ein zentraler Streitpunkt war die Dokumentation der ARD aus dem Jahr 2021, in der die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker und Stefan Weismann, Präsident des Bonner Landgerichts, drastische Aussagen über Finanzakteure wie Olearius machten. Brorhilker konstatiert: "Die fühlen sich halt über allem drüber stehend - auch über dem Gesetz." Weismann zog parallelen zur organisierten Kriminalität und nannte deren Handlungen vergleichbar mit Rauschgiftbanden und Clan-Kriminalität.

Aus Sicht des Kölner Gerichts führten solche Aussagen zu einer öffentlichen Ächtung und erweckten den Eindruck, Olearius sei bereits der Straftat überführt, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Mitinhaber Max Warburg, ebenfalls Kläger, wurde in der Dokumentation nicht namentlich erwähnt, weshalb seine Klage abgewiesen wurde.

Ein Sprecher von Olearius begrüßte die Entscheidung des Gerichts und betonte, dass die Urteile einen klaren Rechtsverstoß durch die frühere Oberstaatsanwältin belegen. Das Ministerium für Justiz in NRW betonte jedoch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und eine Berufung zugelassen wurde. Man wolle das Urteil erst nach eingetretener Rechtskraft umfassend bewerten.

Der Cum-Ex-Prozess gegen Olearius vor dem Bonner Landgericht wurde im Juni 2024 aufgrund der Prozessunfähigkeit des gesundheitlich angeschlagenen 82-Jährigen eingestellt. Ein endgültiges Urteil blieb somit aus. Olearius betonte stets seine Unschuld.

Brorhilker hingegen beendete ihre Tätigkeit als Oberstaatsanwältin im Mai 2024 und wechselte zur Bürgerbewegung Finanzwende, um ihren Kampf gegen Finanzkriminalität fortzusetzen.