Der Senator von Oregon, Ron Wyden, hat ein umfassendes Reformpaket für den Supreme Court vorgestellt, das insbesondere die Missstände der letzten Dekade ansprechen soll. Dabei stehen die von der Republikanischen Partei zum eigenen Vorteil ausgenutzten Nominierungsprozesse im Mittelpunkt.
Ein Kernpunkt des Vorschlags ist die planmäßige Erweiterung des Gerichts um sechs Mitglieder, wodurch die Anzahl der Richter von neun auf 15 erhöht würde. Diese Erweiterung soll über einen Zeitraum von zwölf Jahren erfolgen, wobei alle zwei Jahre eine neue Ernennung vorgesehen ist. Neben dem Supreme Court würde auch der restliche Bundesgerichtshof ausgeweitet, indem zwei neue Gerichtskreise sowie zahlreiche Positionen für Bezirks- und Berufungsrichter geschaffen werden.
Zusätzlich schlägt Wyden vor, eine Supermehrheit einzuführen, die das Gericht zur Aufhebung von Kongressakten verpflichten würde. Ebenso würde ein Verfahren etabliert, das den Senat dazu bringt, sich unverzüglich mit Nominierungen für den Supreme Court zu befassen und so Blockaden wie die von Senator Mitch McConnell im Fall Merrick Garland im Jahr 2016 zu verhindern.
Um die jüngste Abhängigkeit des Supreme Courts vom sogenannten "Shadow Docket" zu adressieren, fordert Wyden eine öffentliche Offenlegung, wie jeder Richter in Fällen innerhalb der Berufungsgerichtsbarkeit abgestimmt hat. Darüber hinaus müssten alle schriftlichen Urteile für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
In Reaktion auf Interessenkonflikte, die Richter wie Clarence Thomas und Samuel Alito betrafen, würde Wyden vorschreiben, dass das IRS regelmäßig die Einkommenssteuererklärungen der Richter prüft und diese öffentlich zugänglich macht. Des Weiteren müssten alle künftigen Gerichtsnominierungen ihre letzten drei Steuerjahre in ihren Finanzangaben offenlegen.
Obgleich dieses Gesetzgebungsvorhaben bedeutende Fortschritte symbolisiert, bleiben verfassungsrechtliche Fragen offen. Insbesondere ob der Kongress das Gericht daran hindern kann, Fälle mit einer einfachen Mehrheit zu entscheiden, bleibt strittig. Ebenso könnten sich bei der Anforderung zur Offenlegung der Steuererklärungen rechtliche und verfassungsrechtliche Herausforderungen ergeben.