30. Oktober, 2024

Grün

Schwerwiegende Straftaten gegen die Umwelt sollen in der EU drastisch bestraft werden

Schwerwiegende Straftaten gegen die Umwelt sollen in der EU drastisch bestraft werden

Schwerwiegende Straftaten gegen die Umwelt sollen in der gesamten Europäischen Union zukünftig mit drastischen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet werden können. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich in Brüssel auf neue Regelungen verständigt, die darauf abzielen, die Verfolgung von Umweltstraftaten zu verbessern. Ziel ist es, den Begriff der Umweltkriminalität genauer zu definieren und die Strafandrohungen zu verschärfen. Dieser Schritt wurde notwendig, da die bestehenden Vorschriften nicht ausreichend effektiv waren.

Zu den gemeinsam definierten Straftaten gehören beispielsweise der Handel mit Holz illegaler Herkunft sowie schwerwiegende Verstöße gegen chemikalienrechtliche Vorschriften. Außerdem soll die illegale Entsorgung umweltschädlicher Schiffsteile bekämpft werden.

Für vorsätzlich begangene Straftaten mit tödlichem Ausgang soll in allen Mitgliedstaaten eine Gefängnisstrafe von mindestens zehn Jahren drohen. Für juristische Personen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, sind Höchstgeldstrafen oder Geldbußen vorgesehen. Diese belaufen sich bei besonders schweren Straftaten auf mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Millionen Euro. Bei anderen Straftaten sollen Strafen von mindestens drei Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 24 Millionen Euro verhängt werden können.

Darüber hinaus sind auch zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung des Täters, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen oder für einen Ausgleich zu sorgen. Zudem können weitere Sanktionen wie der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung oder die Entziehung von Genehmigungen und Zulassungen verhängt werden.

Umweltkriminalität zählt weltweit zu den profitabelsten Aktivitäten des organisierten Verbrechens und hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, so der Rat der Mitgliedstaaten. Gleichzeitig gestaltet sich die Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung solcher Straftaten bisher äußerst schwierig.

Die Einigung muss nun noch durch den Rat der Mitgliedstaaten und das Europaparlament bestätigt werden. Dies gilt jedoch als reine Formalität.