Der Rechtsstreit um den Rohstoffhändler Trafigura nimmt an Brisanz zu, nachdem ein Schweizer Gericht am Dienstag die Anträge der Unternehmensanwälte ablehnte. Diese hatten beantragt, das laufende Verfahren entweder einzustellen oder wesentliche Beweise gegen den Konzern aus der Verhandlung zu entfernen. Hingegen wird noch über einen dritten Antrag von Trafigura beraten. Dieser bezieht sich auf die Verjährungsfrist von 15 Jahren gemäß Schweizer Recht.
Der prominente Fall betrifft neben Trafigura weitere Angeklagte und dreht sich um den Vorwurf, zwischen 2009 und 2011 einen angolanischen Beamten bestochen zu haben, um an Ölkontrakte zu gelangen. Während Trafigura und der ehemalige Geschäftsführer Mike Wainwright jegliche Schuld abstreiten, bekräftigte die Staatsanwaltschaft, dass die vorliegenden Entscheidungen des Gerichts zur Kenntnis genommen werden. Bemerkenswert ist dabei, dass Wainwright, der die Anschuldigungen zurückweist, noch nicht vor Gericht ausgesagt hat.
In den Eröffnungsplädoyers am Montag versuchten Trafiguras Anwälte, das Verfahren mit der Begründung zu stoppen, es untergrabe die Unschuldsvermutung des verstorbenen Gründers Claude Dauphin. Dauphin wird in der Anklageschrift oft genannt und seine Familie fühlt sich ungerecht behandelt. Weiterhin wurde argumentiert, dass die Aussagen des ehemaligen Trafigura-Direktors Mariano Marcondes Ferraz unzulässig seien, da ihm unrechtmäßige Zusicherungen gemacht worden seien. Die schweizerischen Behörden betonen jedoch, dass die Beweise rechtmäßig erlangt wurden. Während Ferraz in Brasilien verurteilt wurde, ist er in diesem Fall nicht angeklagt.
Der Prozess soll bis mindestens zum 20. Dezember andauern, wobei die vier Angeklagten in dieser Woche aussagen werden.