Die Zukunft der Nord Stream 2 AG bleibt ungewiss, nachdem ein Schweizer Gericht im Kanton Zug den Gläubigern des Unternehmens eine endgültige Frist gesetzt hat. Die hoch verschuldete Pipeline-Betreibergesellschaft, zu 100 Prozent im Besitz der russischen Gazprom, erhielt bis zum 8. Januar 2025 Zeit, ihre Zustimmung zu einem vorgelegten Nachlassvertrag zu geben. Dieser Schritt könnte über das Schicksal der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline entscheiden.
Der Sachwalter Transliq, der für die Erarbeitung von Sanierungsmöglichkeiten oder eine Abmachung mit den Gläubigern eingesetzt wurde, erklärte auf Rückfrage, dass bei ausbleibendem Quorum die Konkursverfahren eingeleitet würden. Zwar wurden keine Details zu den Vertragsinhalten preisgegeben, doch typischerweise zielen solche Abkommen darauf ab, Vermögenswerte zu veräußern und so eine Teilentschädigung der Gläubiger zu ermöglichen.
Die Nord Stream 2 AG befand sich mit ihrem Prestigeprojekt, einer 1.200 Kilometer langen Pipeline mit zwei Strängen und Baukosten von fast zehn Milliarden Euro, in schwieriger Lage. Der geplante Transport von russischem Gas durch die Ostsee nach Deutschland wurde aufgrund geopolitischer Spannungen nie umgesetzt. Der Gasfluss wurde nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 gestoppt, und eine der Röhren wurde im September desselben Jahres sabotiert, ebenso wie Teile der bereits aktiven Nord Stream 1-Pipeline.
Diese schwierigen Umstände zwangen die Nord Stream 2 AG, einen Großteil ihrer Belegschaft zu entlassen, während das Gericht in Zug Anfang 2023 einer mehrmals verlängerten Nachlassstundung zustimmte, um so einen Konkurs abzuwenden.