29. November, 2024

Reichtum

Schutz für ein Pop-Ikone: Brian Wilson unter Vormundschaft

Schutz für ein Pop-Ikone: Brian Wilson unter Vormundschaft

In einer rührenden Wendung für einen der bedeutendsten Komponisten der Popmusik hat ein kalifornisches Gericht entschieden, Brian Wilson, den 81-jährigen Musiker und kreativen Kopf der Beach Boys, unter Vormundschaft zu stellen. Die Maßnahme erfolgte nach dem Tod seiner Frau Melinda, die ihn über 28 Jahre lang unterstützte und pflegte, während Wilson mit einer neurokognitiven Störung zu kämpfen hatte.

Die Vormundschaft wurde durch Richter Gus T. May des Superior Court von Los Angeles bestätigt, nachdem im Februar eine Petition von Anwälten der möglichen Vormünder eingereicht worden war. Dies erfolgte kurz nach dem Ableben von Wilsons Ehefrau am 30. Januar. Die eingereichte Petition legte dar, dass Wilson aufgrund seiner neurokognitiven Erkrankung nicht mehr in der Lage sei, selbst für seine physische Gesundheit zu sorgen.

Bei der Anhörung am Donnerstag erklärte Richter May, dass aufgrund eindeutiger und überzeugender Beweise eine Vormundschaft notwendig sei. Laut Berichten von The Associated Press sei ersichtlich, dass Wilson in die Anordnung eingewilligt habe und nun die Fähigkeit fehle, Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheitsfürsorge zu treffen.

Die Familie Wilson bestätigte im Februar in einer Stellungnahme, dass LeeAnn Hard, sein Geschäftsführer, und Jean Sievers, sein Publizist und Manager, als Ko-Vormünder fungieren würden. Dies entspricht Familienprozessen, die bereits von Wilson und seiner verstorbenen Frau etabliert worden waren. Durch diese Entscheidung soll sichergestellt werden, dass keine drastischen Änderungen im Haushalt stattfinden und dass Brian sowie die im Haushalt lebenden Kinder weiterhin die gewohnte Betreuung erhalten. Ein bereits seit Jahren existierendes Betreuerteam soll in ihrem Heim in Beverly Hills für Stabilität sorgen.

Die Familie betont, dass Wilson weiterhin seine Familie und Freunde genießen und an aktuellen Projekten arbeiten sowie an Aktivitäten seiner Wahl teilnehmen können wird.