Die Schuldenbremse ist ein verfassungsmäßiges Instrument, das sicherstellen soll, dass der Staat nicht dauerhaft mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Damit sollen Probleme in die Zukunft verhindert und eine Überschuldung des Haushalts vermieden werden. Die umstrittene Frage ist jedoch, ob Sparmaßnahmen dem eigentlichen Sinn und Zweck der Schuldenbremse zuwiderlaufen können.
Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Pflege in Deutschland, welche größtenteils zu Hause stattfindet. Dadurch entlastet der Staat seine finanziellen Ressourcen, jedoch sind viele Angehörige, vor allem Frauen, überfordert. Eine mögliche Lösung besteht darin, dass eine Kur, beispielsweise über das Müttergenesungswerk, in Anspruch genommen wird, um die Arbeitskraft der Pflegenden zu erhalten. Leider können jedoch Ausbaupläne aufgrund gestrichener Zuschüsse vom Bund nicht umgesetzt werden.
Die Konsequenz davon ist, dass Angehörige entmutigt werden und zusätzliche Heimplätze benötigt werden, wodurch der Staat letztendlich draufzahlt. Es liegt im Eigeninteresse des Bundes, darauf zu achten, dass seine Sparbemühungen keine höheren Folgekosten nach sich ziehen.
Die Schuldenbremse als Instrument zur Haushaltsstabilisierung dient zweifellos einem wichtigen Zweck. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine zu starke Fokussierung auf Sparmaßnahmen im Einzelfall auch negative Effekte haben kann. Es ist von großer Bedeutung, dass der Staat diese Balance zwischen Sparen und gleichzeitigem Erhalt des öffentlichen Wohls sorgfältig abwägt.