Im fortdauernden Antitrust-Streit gegen Google hat das US-Justizministerium seine abschließenden Argumente vorgetragen, in denen der Technologieriese beschuldigt wird, den Markt für Online-Werbung illegal zu dominieren. Ziel ist ein zweiter wettbewerbsrechtlicher Sieg gegen das Unternehmen, welches schon zuvor für seine Praktiken im Online-Suchmarkt zur Rechenschaft gezogen wurde.
Während der 15-tägigen Gerichtsverhandlung in Alexandria, Virginia, bemühten sich die Ankläger zu beweisen, dass Google Märkte für Publisher-Ad-Server und Advertiser-Ad-Netzwerke monopolisiert und versucht hat, den Markt für Ad-Exchanges zu beherrschen. Diese Plattformen dienen als Mittelsmann zwischen Käufern und Verkäufern. DOJ-Anwalt Aaron Teitelbaum argumentierte, dass Google „die Spielregeln manipuliert“ habe und forderte das Gericht dazu auf, das Unternehmen für wettbewerbswidriges Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.
Google hingegen wirft den Anklägern vor, das US-Wettbewerbsrecht zu beugen, um dem Unternehmen zu schaden und Konkurrenten zu bevorzugen. Man betonte, dass die Streitpunkte auf Vorfälle in der Vergangenheit zurückgehen, als Google noch seine Dienstleistungen optimierte.
Verleger haben im Prozess ausgesagt, sie könnten aufgrund der übergroßen Werbenachfrage in Googles Netzwerk nicht auf andere Anbieter umsteigen. News Corp schätzte, dass es im Jahr 2017 mindestens 9 Millionen USD an Werbeeinnahmen eingebüßt hätte, wenn es von Google abgewichen wäre.
Sollte Richterin Leonie Brinkema zu dem Schluss kommen, dass Google das Gesetz gebrochen hat, könnte sie verlangen, dass das Unternehmen den Google Ad Manager veräußert – eine Plattform, die den Publisher-Ad-Server und die Ad-Exchange-Technologie umfasst. Google hatte zuvor angeboten, die Ad-Exchange-Technologie zu veräußern, um eine EU-Untersuchung zu beenden, was europäische Verleger jedoch als unzureichend ablehnten.
Obwohl Analysten der Ansicht sind, dass das aktuelle Verfahren ein geringeres finanzielles Risiko birgt als der frühere Suchmarktfall, bleibt die Spannung bestehen. In jenem Fall hatten Ankläger argumentiert, Google müsse sogar seinen Chrome-Browser veräußern.