Das Bundesverfassungsgericht steht kurz vor einem Richtungsentscheid in einem Streitfall, der die Sport- und Rechtswelt seit Jahren beschäftigt: Es geht um die Frage, ob die Deutsche Fußball Liga für zusätzliche Polizeikosten bei als gewaltgeneigt geltenden Großveranstaltungen aufkommen muss. Die DFL wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gebührenregelung aus Bremen, die bei Fußballspielen mit über 5.000 Zuschauern das Veranstalterunternehmen zur Kasse bittet.
Die Verhandlung, die für den 25. April vorgesehen ist, sondiert die Verfassungsmäßigkeit der seit 2014 bestehenden Bremer Gesetzespassage. Der DFL zufolge verstößt diese gegen grundlegende Verfassungsprinzipien, da sie keine klar zuordenbare Gegenleistung der Hansestadt gegenüber der Liga erkennen lässt – eine notwendige Voraussetzung für die Erhebung von Gebühren. Die DFL argumentiert weiter, dass nicht sie, sondern individuelle Störer die Verantwortung für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei Hochrisikospielen tragen sollten.
Zurückblickend wurde die Diskussion entfacht, als der SV Werder Bremen der DFL vor fast neun Jahren eine Kostenrechnung über 425.718,11 Euro für ein brisantes Match gegen den Hamburger SV vorlegte. Seither zieht sich die Debatte durch die gerichtlichen Instanzen und landete nach Versuchen der rechtlichen Einordnung schließlich vor dem Bundverfassungsgericht.
Ein Urteil wird allerdings nicht unmittelbar nach der Anhörung im April erwartet, sondern erst einige Monate später. Sollte das Gericht zugunsten der Bremer Regelung entscheiden, wäre dies ein Präzedenzfall für die Heranziehung von Veranstaltern großer Sportevent zu Polizeikosten – ein Szenario, das weitreichende Folgen für die Organisation und Finanzierung des Ligabetriebs haben könnte.