Die Verbraucherzentrale Sachsen verzeichnet einen dramatischen Zulauf: Über 80.000 Haushalte in Deutschland haben sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. Grund für den kollektiven Protest ist die jüngste Entscheidung des US-amerikanischen Konzernriesen, ab Februar 2024 vermehrt Werbung auf seiner Streaming-Plattform Prime Video zu schalten, ohne vorher das Einverständnis der Abonnenten eingeholt zu haben. Das Beschwerderegister, das im Mai 2024 geöffnet wurde, steht all jenen offen, die vor dem Stichtag 5. Februar ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement besaßen. Amazon stellt seine Nutzer nun vor die Wahl, künftig mit oder ohne zusätzliche monatliche Gebühr zu streamen, um die Werbefreiheit zu bewahren. Die Verbraucherschützer betrachten diese Anpassung als unzulässigen Eingriff in bestehende Verträge und verlangen die Rückzahlung der erhobenen Zusatzgebühren. Hoffnung gibt ein vergleichbarer Fall in Nordrhein-Westfalen: Das Landgericht Düsseldorf hatte sich auf die Seite der Verbraucherschützer geschlagen und erklärt, dass die Erhöhung der Prime-Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro rechtswidrig war.