Mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes durch die Staatsduma wurde die Grundlage für ein umfassendes Verbot ausländischer Organisationen in Russland geschaffen. Das neue Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung am Dienstag verabschiedet wurde, erlaubt es, Organisationen, die durch fremde Staaten gegründet wurden, als "unerwünscht" zu deklarieren und somit zu verbieten. Diese Maßnahme wird als Schließung einer Gesetzeslücke gegen westliche Einflussnahme interpretiert. Bislang waren solche Verbote nur für Nichtregierungsorganisationen möglich.
Theoretisch könnte das Verbot nun auch staatliche Kultureinrichtungen ausländischer Nationen, die in Russland aktiv sind, treffen. Zudem sieht das Gesetz strafrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiter solcher "unerwünschten Organisationen" vor, die Geldstrafen bis zu 5000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren umfassen. Führungspositionen in diesen Organisationen könnten sogar mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes bedarf noch der Zustimmung des Föderationsrats und der Unterschrift von Kremlchef Wladimir Putin, beides gilt allerdings als Formsache.
Bereits in der Vergangenheit hat Russland, besonders seit Beginn des von Putin befohlenen Angriffskriegs gegen die Ukraine, rund 200 Nichtregierungsorganisationen verboten. Bekannte betroffene Organisationen sind Greenpeace, WWF sowie die Menschenrechtsbewegung Memorial. Auch unabhängige Medien wie Medusa und der TV-Sender TV Rain wurden Opfer dieser Restriktionen, ebenso jahrelang in Russland aktive deutsche Parteienstiftungen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung. Die Einstufung dieser Organisationen obliegt dem russischen Justizministerium.