Rupert Grint, bekannt für seine Rolle als Ron Weasley in den Harry-Potter-Filmen, muss eine Steuernachzahlung in Höhe von 1,8 Millionen Pfund leisten, nachdem er einen Rechtsstreit gegen die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs verloren hat. Ursprünglich war Grint bereits 2019 dazu aufgefordert worden, diese Summe zu zahlen, nachdem eine Untersuchung seiner Steuererklärung zu abweichenden Einschätzungen führte.
Die Anwälte des 36-jährigen Schauspielers legten Rechtsmittel ein und argumentierten, dass eine Zahlung, die Grint aus einem Unternehmen erhalten hatte, korrekt als Kapitalvermögen versteuert worden sei. Das Finanzamt indes vertrat die Ansicht, dass die Zahlung als Einkommen hätte versteuert werden müssen, wodurch ein höherer Steuersatz gegolten hätte.
Der Richter des Steuertribunals wies die Argumentation Grints jedoch zurück. Im Steuerjahr 2011-2012 hatte Grint 4,5 Millionen Pfund von einem Unternehmen erhalten, das seine geschäftlichen Angelegenheiten verwaltete und bei dem er der einzige Aktionär war. Diese Zahlung wurde im Zusammenhang mit "vermutlichen Restzahlungen und Boni" aus den Harry-Potter-Filmen beschrieben. Grint wollte dafür die Kapitalertragsteuer von 10 % zahlen, anstelle von Einkommensteuer und Sozialabgaben zu einem Höchstsatz von 52 %.
In ihrem Urteil erklärte Richterin Harriet Morgan, dass der finanzielle Wert der Zahlung wesentlich aus Grints Aktivitäten stammte und als Einkommen realisiert wurde. Bereits 2019 verlor Grint einen separaten Rechtsstreit um eine Steuererstattung von einer Million Pfund. Neben den Harry-Potter-Filmen hat Grint in Produktionen wie "Into the White" und "Knock at the Cabin" sowie in Theater und Fernsehen mitgewirkt. Seit vier Jahren spielt er außerdem in der Apple-TV-Serie "Servant".