Rupert Grint, bekannt für seine Rolle als Ron Weasley in den Harry-Potter-Filmen, steht vor einer empfindlichen Steuernachforderung. Ein Gericht hat den 36-jährigen Schauspieler angewiesen, der britischen Finanzbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) 1,8 Millionen Pfund zu zahlen. Der Rechtsstreit entbrannte nach einer Untersuchung durch das HMRC, die eine Diskrepanz in Grints Steuererklärung für das Steuerjahr 2011/2012 aufdeckte.
Das zentrale Thema des Streits war die Besteuerung eines Betrags von 4,5 Millionen Pfund, den Grint von einem Unternehmen erhielt, das seine geschäftlichen Angelegenheiten verwaltete. Grint, der alleiniger Anteilseigner dieser Firma war, argumentierte, dass diese Einkünfte als Kapitalvermögen und nicht als Einkommen besteuert werden sollten. Dadurch hätte er lediglich einem Steuersatz von 10% unterliegen müssen, anstatt der höheren Raten für Einkommensteuer und Sozialversicherung von bis zu 52%.
Allerdings wies die richterliche Beurteilung, vorgenommen durch Richterin Harriet Morgan, Grints Einspruch zurück. Morgan entschied, dass die Gelder im Wesentlichen ihrem Wert aus den beruflichen Aktivitäten Grints zu verdanken seien und somit als gewöhnliches Einkommen zu versteuern sind. Diese Entscheidung ist bereits der zweite gerichtliche Rückschlag für den Schauspieler, der 2019 schon in einem separaten Fall eine Steuererstattung über eine Million Pfund verloren hatte.
Nach seiner erfolgreichen Mitwirkung in der Harry-Potter-Reihe zwischen 2001 und 2011, verfolgte Grint seine Schauspielkarriere weiter, mit Auftritten in Filmen wie "Into the White" und "Knock at the Cabin" sowie TV- und Theaterproduktionen. Seit vier Jahren ist er zudem im Apple TV+ Format "Servant" zu sehen.