Experten gehen von einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 aus. Laut vorläufigen Berechnungen soll der Beitrag um 58 Cent von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen. Diese Empfehlung stammt aus einem Entwurf des Expertengremiums KEF, der am Freitag bekannt wurde. Die endgültige Empfehlung wird die KEF Anfang 2024 an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Höhe des Beitrags haben. Die Länder müssen sich dabei eng an der Empfehlung der KEF orientieren.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert sich größtenteils aus dem Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen der Medienhäuser 8,4 Milliarden Euro. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, der von allen Ländern einstimmig genehmigt werden muss.
Eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte zu einem Konflikt führen. Mehrere Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt, eine Erhöhung nicht unterstützen zu wollen, da sie keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Sollten diese Länder gegen eine Erhöhung stimmen, ist davon auszugehen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.
Die Ministerpräsidenten, die gegen eine Beitragserhöhung sind, verweisen auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Sender geriet im Sommer 2022 wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung in eine tiefe Krise. Es gab personelle Konsequenzen an der Spitze des Senders. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch und ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag ist ebenfalls aktiv.
Es gibt jedoch auch andere Stimmen in den Ländern. Kritik an den Ministerpräsidenten, die sich bereits frühzeitig für Beitragsstabilität ausgesprochen haben, kam auch aus der Medienbranche. Kritisiert wird vor allem, dass diese Stellung genommen haben, bevor die KEF-Berechnungen abgeschlossen waren und somit das Ergebnis vorweggenommen haben. Die KEF ist staatsfern organisiert und prüft den Finanzbedarf unabhängig.
Die öffentlich-rechtlichen Häuser argumentieren, dass allein aufgrund von Inflation die Kosten gestiegen sind. Eine maßvolle Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028 wurde angekündigt. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, bis dahin bleibt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro.
Bereits bei der letzten Beitragserhöhung wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, da sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestellt hatte. Damals waren alle anderen Bundesländer bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Die Bundesverfassungsrichter setzten die Steigerung letztendlich um 86 Cent auf 18,36 Euro in Kraft und kritisierten Sachsen-Anhalt.
Der Rundfunkbeitrag ist Teil der Struktur, die die Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Staatsverträgen festlegen. Dabei wird der grobe Aufbau der Häuser, die Kontrollmechanismen und der Auftrag, den die Sender für die Gesellschaft erfüllen sollen, beschrieben. Die konkreten Programminhalte unterliegen nicht dem Einfluss der Länder, da in Deutschland Presse- und Rundfunkfreiheit per Grundgesetz festgeschrieben sind.