Die deutschen Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Ein besserer Schutz gegen ungewollte telefonische Vertragsabschlüsse, etwa für Glücksspiel- oder Stromangebote, wird dringend gefordert. Der Bundesverband meldete von Januar bis November 2024 bundesweit über 8.900 Beschwerden, die in den Beratungsstellen verzeichnet wurden. Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik, äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klare Forderungen an die nächste Bundesregierung. „Es muss eine allgemeine Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene langfristige Verträge eingeführt werden“, betonte sie. Diese Regelung sollte branchenübergreifend gelten. Gurkmann machte deutlich: „Wer nach einem Telefonat keine schriftliche Bestätigung erhält, sollte rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet sein.“ Die Zahl der Beschwerden über telefonisch aufgeschwatzte Verträge ist den Verbraucherzentralen zufolge vergleichbar mit jenen aus dem Internet. Besonders betroffen sind Produkte aus den Bereichen Bücher, Zeitschriften, Glücksspiel und spezielle Stromverträge. Oftmals sind Verbraucher beim Vertragsabschluss unbewusst oder merken erst später, dass sie durch vermeintliche Probeabonnements in langfristige Verpflichtungen geraten sind.