15. September, 2024

Politik

Rückkehr der Flüssigkeitsbeschränkungen an Flughäfen

Rückkehr der Flüssigkeitsbeschränkungen an Flughäfen

Fluggäste müssen sich auf strengere Sicherheitsregelungen an deutschen Flughäfen einstellen: Ab sofort dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in kleinen Behältern bis maximal 100 Milliliter transportiert werden. Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sein.

Diese Rückkehr zu den strikten Vorschriften ist auf Bedenken der EU zurückzuführen, die die Zuverlässigkeit der neuen CT-Scanner, welche dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts in Sekundenschnelle erstellen können, in Frage stellen. Diese Scanner sollten die seit 2006 geltenden Flüssigkeitsregelungen eigentlich überflüssig machen.

Im Vorfeld waren auf einigen Kontrollspuren deutsche Flughäfen, insbesondere in Frankfurt betrieben durch Fraport, zu einer Lockerung der Vorschriften übergegangen. Dort konnten auch größere Flaschen im Handgepäck bleiben, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft wurde. Doch bis eine Überprüfung der Sicherheitsbedenken abgeschlossen ist, gelten nun wieder die alten Beschränkungen.

Mit den neuen EU-Vorgaben dürfen größere Flaschen im Handgepäck wieder nicht mitgeführt werden. Allerdings gibt es eine Erleichterung: Behälter bis 100 Milliliter müssen nicht extra ausgepackt werden und auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben. Auf Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern bleibt das zeitraubende Auspacken von Elektronik und Flüssigkeitsbeuteln jedoch weiterhin notwendig. Ausnahmefälle wie Medikamente und flüssige Babynahrung sind von diesen Regeln jedoch nicht betroffen.