17. Januar, 2025

Politik

Richterränge in Karlsruhe: Verwirrung um Zwangsversteigerung in Brandenburg

Richterränge in Karlsruhe: Verwirrung um Zwangsversteigerung in Brandenburg

Der aktuelle Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wirft ein Schlaglicht auf die möglichen Konsequenzen von Behördenfehlern. Im Zentrum steht eine Familie, die nach dem Erwerb eines Grundstücks bei einer Zwangsversteigerung aufgrund eines vermutlichen Versäumnisses der Behörden das Hab und Gut zu verlieren droht. Ursprünglich hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass der Zuschlag zur Versteigerung aufgehoben werden muss, weil die notwendigen Nachforschungen nach dem ursprünglichen Eigentümer nicht ausreichend waren. Der BGH will nun am 14. März über die komplexe Angelegenheit entscheiden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied im Jahr 2023 zugunsten des ursprünglichen Eigentümers, der erst nach der Versteigerung Kenntnis von ihr erlangte. Das Gericht verurteilte das Ehepaar W., ihr Haus binnen eines Jahres abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollten die veranschlagten Baukosten und Grundstückszinsen erstattet werden. Familie W. hat Revision eingelegt und die Entscheidung in die Hände des BGH gelegt.

Der Fünfte Zivilsenat des BGH unter der Leitung von Richterin Bettina Brückner deutete an, dass die Aufhebung des Zuschlags aus dem Jahr 2014 rechtlich Bestand haben könnte. Doch in zwei wesentlichen Punkten differenziert der Senat von den vorhergehenden Urteilen. Familie W. müsse möglicherweise nicht für den Abriss des Hauses oder die Löschung der Grundschuld aufkommen, sondern lediglich das Grundstück im derzeitigen Zustand übergeben. Eine Entschädigung durch den ursprünglichen Eigentümer für die Bauleistungen steht im Raum.