In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Position der Verbraucher im Kontext drohender Stromsperren gestärkt. Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW dürfen Energieversorger bei Zahlungsschwierigkeiten künftig keine Gebühren für die Einrichtung von Ratenzahlungen verlangen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, bei erheblichen Zahlungsrückständen Ratenzahlungen für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu ermöglichen, um den Verbrauchern ausreichend Zeit zur Begleichung der offenen Beträge zu geben.
Das Düsseldorfer Gerichtsurteil, ergangen am 13. Februar 2025, richtet sich insbesondere gegen Praktiken des Energieunternehmens NEW Niederrhein Energie und Wasser, das zuvor Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen erhoben hatte. Diese sind laut den Verbraucherschützern kontraproduktiv für Kunden, die bereits Schwierigkeiten haben, ihre Energiekosten zu tragen. Der Verbraucherrechtsexperte Kolja Ofenhammer von der Verbraucherzentrale NRW betonte die Bedeutung der Regelung, da sie den Betroffenen eine Möglichkeit biete, Stromsperren abzuwenden und ausstehende Forderungen begleichen zu können.
Besonders hervorzuheben ist, dass laut Verbraucherzentrale Energieversorger bereits bei einem Rückstand von lediglich zwei monatlichen Zahlungen und mindestens 100 Euro eine Stromsperre veranlassen können. Das neue Urteil soll sicherstellen, dass Haushalte durch erweiterte Ratenzahlungsmöglichkeiten ausreichend Zeit und Flexibilität erhalten, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Eine Revision dieser Entscheidung ist vom Gericht zugelassen worden. Die Verbraucherzentrale NRW verweist in diesem Kontext auf ihre Beratungsangebote für Payment-Notsituationen, um Betroffenen konkrete Unterstützung zu bieten.