Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission im September steht das Land Rheinland-Pfalz vor der Herausforderung, staatliche Beihilfen von Ryanair sowie dem Flughafen Hahn zurückzufordern. Trotz des klaren Beschlusses durch die EU-Kommission, der eine Frist bis Anfang 2025 zur Umsetzung der Rückforderungen vorgibt, sind bisher keine Schritte ergriffen worden, um die finanziellen Mittel einzutreiben.
Das Innenministerium in Mainz erklärte auf Nachfrage der AfD-Landtagsfraktion, dass zunächst Konsultationen mit der EU-Kommission und dem Bundesverkehrsministerium stattfänden. Diese Gespräche sollen die Details zur Rückforderung klären, einschließlich der genauen Beträge und anfallender Zinsen. Erste Kontakte mit den betroffenen Parteien, dem Hunsrücker Flughafen und der irischen Airline, seien bereits initiiert worden.
Die Entscheidung der EU-Kommission resultierte daraus, dass bestimmte Staatshilfen an Ryanair und den Flughafen Hahn nicht mit den Beihilfevorschriften der EU im Einklang standen. Im Kern geht es um einen Grundstücksrückverkauf an den Flughafen, Marketingverträge mit Ryanair sowie eine Unterstützung für Ausbildungskosten der Airline. Die Rückforderungen belaufen sich laut EU-Kommission auf eine Summe zwischen 13 und 14 Millionen Euro für Ryanair, zuzüglich Zinsen, sowie auf 1,25 Millionen Euro für den Flughafen Hahn. Ryanair hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Historisch gesehen, hielt Rheinland-Pfalz einst 82,5 Prozent der Anteile am Flughafen Hahn, bevor der chinesische Konzern HNA die Mehrheit im Jahr 2017 übernahm. Ungeachtet der Eigentumsverhältnisse wurden weiterhin Staatshilfen gewährt, bis der Flughafen 2021 in die Insolvenz rutschte. Seit April 2023 ist der Flughafen im Besitz der Trierer Triwo AG, und es fließen keine öffentlichen Mittel mehr an den Standort im Hunsrück.