In einem bemerkenswerten Schritt hat das Land Rheinland-Pfalz erhebliche staatliche Beihilfen vom Hunsrück-Flughafen Hahn sowie dem irischen Billigflieger Ryanair zurückgefordert. Diese Maßnahme folgt auf einen Beschluss der EU-Kommission, der eindeutig feststellte, dass die gewährten Subventionen nicht im Einklang mit den EU-Vorschriften standen. Ryanair hat inzwischen die gesamte geforderte Summe einschließlich Zinsen auf einem notariellen Treuhandkonto hinterlegt. Dies bestätigte das Innenministerium in Mainz und fügte hinzu, dass das Geld dort bis zur rechtskräftigen Bestätigung des Beschlusses durch die europäischen Gerichte verbleiben wird.
Ryanair plant, gegen den Beschluss juristisch vorzugehen, um die Rückforderung anzufechten. Parallel dazu wurden auch für den Flughafen Frankfurt-Hahn, der sich im Insolvenzverfahren befindet, entsprechende Ansprüche angemeldet. Diese Forderungen richten sich jedoch nicht gegen den derzeitigen Betreiber. Geschäftsführer Rüdiger Franke versicherte, dass die aktuellen Betreiber vom Urteil unberührt bleiben.
Hintergrund der Rückforderung ist ein Beschluss der EU-Kommission vom September 2024. Die EU bemängelte insbesondere die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks, verschiedene Marketingverträge mit Ryanair sowie eine Ausbildungsförderung zugunsten des Unternehmens. Konkrete Zahlen wurden nicht durch das Land veröffentlicht, jedoch schätzte die EU-Kommission den Betrag für Ryanair auf etwa 13 bis 14 Millionen Euro plus Zinsen und für den Flughafen auf 1,25 Millionen Euro.
Historisch gesehen hielt Rheinland-Pfalz bis 2017 die Mehrheit am Flughafen Hahn, bevor die chinesische HNA den Betrieb übernahm. Auch nach dem Verkauf flossen staatliche Mittel weiterhin, doch mit der Insolvenz 2021 und der Übernahme durch die Trierer Triwo AG im April 2023 endeten diese Unterstützungen.