In einer bemerkenswerten Wendung der Ereignisse hat das Land Rheinland-Pfalz die Rückzahlung millionenschwerer Beihilfen des Hunsrück-Flughafens Hahn und der irischen Fluggesellschaft Ryanair gefordert. Die Entscheidung der EU-Kommission, die diese Maßnahme anstößt, bezeichnet die gewährten Staatsbeihilfen als unvereinbar mit den Vorschriften der Europäischen Union. Bereits im Dezember 2024 hat Ryanair den geforderten Betrag inklusive Zinsen auf ein Treuhandkonto überwiesen. Dennoch bleibt das Geld dort deponiert, bis die Entscheidung der Kommission abschließend bestätigt wird. Auch eine Klage von Ryanair vor europäischen Gerichten steht im Raum, um gegen den Beschluss vorzugehen. Das Hauptaugenmerk der Rückforderung liegt auf der Rückübertragung eines vormals erworbenen Grundstücks an den Flughafen ohne adäquate Ausgleichszahlung, auf Marketingverträgen zwischen dem Land und Ryanair sowie einer speziellen Ausbildungsförderung zugunsten der Airline. Laut der EU-Kommission umfasst die Rückforderungssumme gegenüber Ryanair 13 bis 14 Millionen Euro plus Zinsen, während der Flughafen mit einer Rückzahlung von 1,25 Millionen Euro konfrontiert ist. Der Flughafen, ehemals in mehrheitlichem Besitz des Landes Rheinland-Pfalz und seit 2017 Teil der chinesischen HNA-Gruppe, wurde 2023 von der Trierer Triwo AG übernommen. Seit der Insolvenz 2021 sind keine neuen staatlichen Zuwendungen mehr in den Flughafen geflossen, so das Innenministerium des Landes.