18. November, 2024

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Revolution in der Unternehmenssanierung? StaRUG kämpft um Akzeptanz

Zwei Jahre nach Einführung des StaRUG-Verfahrens bleibt die Nutzung gering – trotz hoher Erwartungen und signifikanten Potenzials zur außergerichtlichen Sanierung.

Revolution in der Unternehmenssanierung? StaRUG kämpft um Akzeptanz
Seltene Anwendung trotz großer Erwartungen: Trotz der Einführung des StaRUG-Verfahrens zur außergerichtlichen Sanierung in 2021 wurden bis 2022 nur 27 Verfahren eingeleitet, was auf eine zurückhaltende Nutzung hinweist.

Das StaRUG-Verfahren und seine Herausforderungen

Als das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) im Jahr 2021 eingeführt wurde, galt es als bahnbrechendes Instrument, das finanziell angeschlagene Unternehmen vor der Insolvenz bewahren sollte.

Mit der Möglichkeit, sich ohne formelles Insolvenzverfahren zu sanieren, sollte ein neuer Weg für Unternehmen geöffnet werden, um ihre finanziellen Schwierigkeiten effektiv und frühzeitig zu überwinden.

Doch trotz der ambitionierten Ziele wird das Verfahren selten genutzt. Warum bleibt die erhoffte Revolution aus?

Geringe Fallzahlen trotz hoher Erwartungen

Die aktuelle Auswertung des Fachmagazins INDat Report zeigt eine ernüchternde Bilanz: Im Jahr 2022 wurden lediglich 27 StaRUG-Verfahren angemeldet, kaum mehr als im Vorjahr.

Diese Zahlen sind umso überraschender, wenn man bedenkt, dass Experten einen Kulturwandel im Umgang mit Unternehmenskrisen erwarteten.

Olaf Spiekermann, Leiter des StaRUG-Forschungsprojekts am Zefis, kommentiert

„Sanieren mittels StaRUG ist auch im Jahr 2022 eine Seltenheit geblieben. Die Daten zeigen eine unverändert restriktive Nutzung.“

Warum zögern Unternehmen?

Viele Unternehmen scheinen zurückhaltend, das neue Instrument zu nutzen. Ein Grund könnte die Komplexität des Verfahrens sein, das eine Mehrheit der Gläubiger voraussetzt.

Das StaRUG-Verfahren, gedacht als Rettungsanker für strauchelnde Firmen, kämpft mit geringer Anwendungsrate und mangelnder Akzeptanz in der Wirtschaft.

Zudem könnte das Fehlen eines formellen Antrags die Geschäftsführungen verunsichern, da keine klaren Richtlinien wie bei einem Insolvenzverfahren bestehen. Andreas Ziegenhagen, Restrukturierungsexperte bei der Wirtschaftskanzlei Dentons, deutet darauf hin, dass trotz geringer Fallzahlen die Bedeutung des StaRUG weit über die Zahlen hinausgeht.

„Schon die Möglichkeit, ein solches Verfahren einzuleiten, trägt zur Disziplinierung der Beteiligten bei und fördert außergerichtliche Lösungen.“

Das Potenzial des StaRUG

Trotz der geringen Nutzung besteht weiterhin das Potenzial, dass StaRUG einen wesentlichen Beitrag zur Sanierungskultur in Deutschland leisten kann.

Besonders im Immobilienbereich, wo durch das steigende Zinsniveau zunehmender Restrukturierungsbedarf entsteht, könnte das StaRUG effektiv eingesetzt werden, um Blockaden von einzelnen Gläubigern zu überwinden. Tillmann Peeters, Partner der Unternehmensberatung Falkensteg, betont:

„Das StaRUG hat durchaus viele Krisenfälle vor der Insolvenz bewahrt, indem es als Drohkulisse gegen überzogene Forderungen von Gläubigern diente.“

Zukunftsaussichten

Die Frage bleibt, ob das StaRUG an Popularität gewinnen wird. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob sich die Einstellungen der Unternehmen und ihrer Gläubiger ändern und ob das StaRUG endlich die Anerkennung findet, die seine Schöpfer erhofft hatten.

Doch eines ist klar: Die Notwendigkeit, den rechtlichen Rahmen für Unternehmenssanierungen zu modernisieren, bleibt bestehen, und das StaRUG könnte dabei eine zentrale Rolle spielen.