Die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland stieg im vergangenen Jahr auf etwa 22,1 Millionen Menschen, was einem Zuwachs von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies berichtete das Statistische Bundesamt und bezifferte die gesamten ausgezahlten Rentenleistungen auf 381 Milliarden Euro, eine Steigerung von 4,9 Prozent oder 17,7 Milliarden Euro im Jahresvergleich. Bemerkenswert ist, dass 68 Prozent dieser Rentenleistungen, etwa 260,5 Milliarden Euro, als steuerpflichtige Einkünfte behandelt werden.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die Anpassung der Besteuerung von Alterseinkünften, die mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 eingeführt wurde. Dieses Gesetz leitete den Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung ein, bei der Rentenbeiträge während der Ansparphase steuerfrei gestellt und erst bei der Auszahlung besteuert werden. Ursprünglich sollte diese Übergangsphase bis 2040 abgeschlossen sein, wurde aber kürzlich bis 2058 verlängert.
Der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil. Zudem steigen die steuerpflichtigen Einkünfte durch Rentenerhöhungen, die vollständig besteuert werden.
Dennoch bleibt eine erhebliche Zahl von Renten steuerfrei, da der steuerpflichtige Teil oft unter dem Grundfreibetrag liegt. Mangels weiterer Einkünfte müssen viele Rentner daher keine Einkommensteuer zahlen. Konkrete Zahlen für das Jahr 2023 stehen noch aus, da die Fristen zur Steuerveranlagung lang sind.
Die neuesten verfügbaren Daten zur Rentenbesteuerung beziehen sich auf das Jahr 2020. In diesem Jahr mussten 40 Prozent der Rentenempfänger, also etwa 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Empfänger, Einkommensteuer zahlen. Dies stellt eine Erhöhung um 2,7 Prozentpunkte oder 636.000 Personen im Vergleich zu 2019 dar. Bei 82 Prozent dieser steuerpflichtigen Rentenempfänger lagen zusätzliche Einkünfte, wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor.