04. März, 2025

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Rente, Krankenkasse, Kennzeichen – das ändert sich im März

Neue Regelungen treten in Kraft: Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner, Fristen für Rentenzahlungen und neue Mindestlöhne für Leiharbeiter.

Rente, Krankenkasse, Kennzeichen – das ändert sich im März
Steigende Krankenkassenbeiträge für Rentner – Ab März müssen Rentner höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Der Zusatzbeitrag stieg im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.

Ab März treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die verschiedene Bevölkerungsgruppen betreffen. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für Rentner, Mofas und Mopeds benötigen neue Versicherungskennzeichen und Leiharbeiter erhalten einen höheren Mindestlohn.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Rentner müssen sich ab März auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen. Während für die meisten gesetzlich Versicherten die Beiträge bereits zum Jahreswechsel gestiegen sind, erfolgt die Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung erst mit Verzögerung.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag je Krankenkasse, der im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen ist. Die Rentenversicherung und der Versicherte teilen sich diesen Beitrag jeweils zur Hälfte.

Die Anhebung der Rentenbeiträge bedeutet für viele Ruheständler eine zusätzliche finanzielle Belastung. Erst im Juli wird erwartet, dass die Renten um 3,5 Prozent steigen, was den Anstieg teilweise ausgleichen könnte.

Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Ab dem 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder und Elektrokleinfahrzeuge. Alle Besitzer von Mopeds, Mofas und E-Scootern benötigen ab diesem Datum ein neues grünes Kennzeichen.

Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder – Ab dem 1. März sind nur noch grüne Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas und E-Scooter gültig. Wer das alte blaue Kennzeichen weiter nutzt, verliert den Versicherungsschutz.

Wer weiterhin mit einem alten blauen Schild unterwegs ist, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Die Kennzeichen dienen als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung und müssen jedes Jahr erneuert werden. Die neuen Plaketten sind direkt bei den Versicherungen erhältlich.

Die Regelung betrifft alle Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie bestimmte Quads, Trikes und motorisierte Krankenfahrstühle.

Leiharbeiter erhalten mehr Geld

Der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt zum 1. März 2025 von 14 auf 14,53 Euro pro Stunde. Diese Regelung betrifft zahlreiche Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung, die bislang oft am unteren Ende der Lohnskala angesiedelt waren.

Die Erhöhung erfolgt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, das eine schrittweise Anpassung des Mindestlohns vorsieht.

Mit dem neuen Mindestlohn für Leiharbeiter liegen sie weiterhin über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro gestiegen ist. In vielen Branchen existieren zudem eigene, höhere Mindestlöhne, die tariflich ausgehandelt wurden.

Freiwillige Rentenbeiträge: Frist endet am 31. März

Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 nachzahlen möchte, muss dies bis zum 31. März tun. Diese Option steht Personen offen, die nicht pflichtversichert sind und ihre Rentenansprüche erhöhen oder Wartezeiten erfüllen wollen.

Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro pro Monat, der Höchstbetrag bei 1.497,30 Euro. Abhängig von der Höhe der Einzahlungen kann die spätere Monatsrente um bis zu 75,22 Euro erhöht werden.

Für Ältere besteht zudem die Möglichkeit, zusätzliche Entgeltpunkte zu erwerben. Ein Entgeltpunkt kostet derzeit rund 8.000 Euro und steigert die monatliche Rente um 39,32 Euro.

Sommerzeit beginnt Ende März

In der Nacht vom 29. auf den 30. März 2025 werden die Uhren in Deutschland von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Damit beginnt offiziell die Sommerzeit, die bis Ende Oktober andauert.

Die Zeitumstellung soll die Tageslichtnutzung optimieren, steht aber seit Jahren in der Kritik. Eine Abschaffung ist weiterhin nicht in Sicht.

Neue EU-Regelungen zu nachhaltigen Produkten in Arbeit

Die EU bereitet neue Vorschriften im Rahmen der Ökodesign-Verordnung vor. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit von Produkten zu verbessern und deren Lebensdauer zu verlängern. Dazu sollen Hersteller verpflichtet werden, digitale Produktpässe einzuführen, um Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit transparent darzustellen.

Bis März 2025 erarbeitet die EU-Kommission die spezifischen Regeln, die teilweise bereits Ende des Jahres in Kraft treten könnten. Verbraucherschutzorganisationen begrüßen die Regelungen, während einige Branchenverbände vor erhöhten Produktionskosten warnen.

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