25. November, 2024

Politik

Regulierungswächter kritisiert britische Arbeitsrechtsreform: Mangelnde Evidenzbasis birgt Risiken

Regulierungswächter kritisiert britische Arbeitsrechtsreform: Mangelnde Evidenzbasis birgt Risiken

Die kürzlich vorgestellten Arbeitsrechtsreformen der britischen Regierung stehen aufgrund unzureichender Folgenabschätzungen in der Kritik eines unabhängigen Regulierungsausschusses. Der Reformansatz, der mit bis zu 5 Milliarden Pfund jährlich für Unternehmen zubuche schlägt, zielt darauf ab, die Lebensstandards zu erhöhen. Diese Kosten würden besonders in Niedriglohnsektoren anfallen, während die Regierung argumentiert, dass Mitarbeiter in ähnlichem Maße profitieren könnten, um das wirtschaftliche Gesamtgleichgewicht zu halten.

Der Regulatory Policy Committee (RPC) bemängelte jedoch die Qualität der vorgelegten Daten, insbesondere bei essentiellen Aspekten wie Ersttagsschutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen und der Abschaffung von Anti-Streik-Gesetzen. Die Nichtberücksichtigung alternativer Maßnahmen und das unklare Ausmaß einiger geplanten Änderungen veranlassten den RPC dazu, die Analyse als unzureichend und unzweckmäßig einzustufen.

Die geplanten Reformen stoßen auf Widerstand von Wirtschaftsverbänden, die befürchten, dass eine Kombination aus steigenden Lohnsteuerabgaben, einem höheren gesetzlichen Mindestlohn und den Reformen die Beschäftigung beeinträchtigt, Investitionen lähmt und die Inflation anheizt.

Tina McKenzie von der Federation of Small Businesses bezeichnete die Erkenntnisse als Weckruf für Politiker, die eine "leichtfertige Annäherung an Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse" vermeiden sollten. Die Versäumnisse könnten kleine Unternehmen erheblich belasten, so McKenzie.

In einer Reaktion gestand ein Regierungssprecher ein, dass die analysierten Daten lediglich vorläufig seien und eine umfassende Untersuchung im weiteren Verlauf erfolge. Viele Details der Reformen sind noch unklar und werden in späteren Regelungen spezifiziert. Dabei laufen derzeit noch Konsultationen, unter anderem zur Erleichterung von Tarifverhandlungen und der Sicherstellung von Verbesserungen für Niedriglohnempfänger.