In einem bemerkenswerten Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von Wohngebäuden deutlich vereinfachen soll. Das neue 'Gebäudetyp-E-Gesetz' zielt darauf ab, unnötige Komfortstandards, die das Bauen verteuern, aber nicht die Sicherheit betreffen – wie Raumhöhe, Schallschutz oder Anordnung der Steckdosen –, flexibler zu gestalten. Der Vorstoß spricht direkt Bauunternehmer an: Nur wenn es ausdrücklich im Bauvertrag festgelegt ist, müssen solche Standards eingehalten werden. Besonders im Fokus stehen hier Bauverträge zwischen Bauunternehmern und Privatleuten, die detailliert über geplante Abweichungen informiert werden müssen. Die Pläne betreffen sowohl Neubauten als auch Umbauten, was Architektinnen und Architekten neue Möglichkeiten eröffnet, innovative Bauweisen auszuprobieren – ein Feld, das bislang durch Unsicherheiten rechtlicher Natur gehemmt wurde. Neben rechtlichen Anpassungen fordert der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, Rolf Buch, eine tiefgreifende Reform der Bauvorschriften, um die allgegenwärtige Regelwut zu mildern und Bauen wieder wirtschaftlich zu machen. Unterstützt wird diese Meinung von Peter Hübner, dem Präsidenten des Bauindustrieverbands, der auf die drückende Wirkung hoher Standards hinwies. Justizminister Marco Buschmann setzt darauf, dass die Reform den Zugang zu kostengünstigem Wohnraum erleichtert und prognostiziert Einsparungen von über acht Milliarden Euro jährlich für die Bauwirtschaft.