Die Bundesregierung plant, die Gründung von Genossenschaften durch vereinfachte Verfahren attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört die Einführung einer Regelfrist für die Eintragung in das Genossenschaftsregister, die in einem neuen Gesetzentwurf enthalten ist, den das Bundeskabinett kürzlich verabschiedet hat. Dieser Entwurf zielt darauf ab, den Prüfprozess des Förderzwecks durch das Registergericht zu beschleunigen und einige der bisherigen Schriftformerfordernisse zu reduzieren, indem künftig die Textform als ausreichend anerkannt wird.
Ein weiteres Element der Reform ist die Schaffung klarerer Richtlinien zur Prävention von Missbrauch. So soll sichergestellt werden, dass die Genossenschaftsrechtsform nicht fälschlicherweise zur bloßen Kapitalanlage genutzt wird. Diese Klarstellung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Förderung von Ehrlichkeit und Fairness innerhalb der genossenschaftlichen Gemeinschaft.
Die Initiative folgt auf Beschwerden, dass die Gründungsverfahren für Genossenschaften oft länger dauern als die für Kapitalgesellschaften. In Deutschland sind rund 23,5 Millionen Menschen Mitglieder einer Genossenschaft, darunter viele aus den Bereichen Kreditwesen, Wohnungsbau und erneuerbare Energien. Diese Genossenschaften spielen eine bedeutende Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien. Bundesjustizminister Marco Buschmann betont: 'Weniger Bürokratie, mehr Offenheit für digitale Lösungen. Das ist auch im Genossenschaftsrecht die richtige Devise.'