Die Bundesregierung plant am kommenden Mittwoch die Verabschiedung eines Entwurfs für ein sogenanntes "Kritis-Dachgesetz", das insbesondere Energieunternehmen, Flughäfen und andere essenzielle Infrastruktureinrichtungen stärker in die Pflicht nimmt. Ziel des Gesetzes ist es, durch einen einheitlichen Rechtsrahmen den Schutz dieser Einrichtungen zu erhöhen und somit die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Kernthemen des Gesetzesentwurfs sind die Verpflichtung zur Registrierung und die Erstellung von Widerstandsfähigkeitsplänen, um auf potenzielle Gefahren adäquat reagieren zu können. Betreiber, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Zudem sind sie zukünftig dazu angehalten, bei Störfällen eine Meldung abzugeben, um schnelle Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
Zu den im Gesetz definierten kritischen Infrastrukturen gehören zehn Sektoren, darunter Energie, Transport und Telekommunikation. Diese Sektoren bilden das Rückgrat der öffentlichen Daseinsvorsorge und versorgen mehr als 500.000 Menschen. Somit müssen die Betreiber dieser Einrichtungen alle erdenklichen Risiken in Betracht ziehen und dafür Sorge tragen, die Resilienz ihrer Systeme kontinuierlich zu steigern.