20. April, 2025

Technologie

Regelungen zur Einbindung von Wärmepumpen und Ladestationen ins Stromnetz veröffentlicht

Regelungen zur Einbindung von Wärmepumpen und Ladestationen ins Stromnetz veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat nach einem einjährigen Abstimmungsprozess am Montag Regeln veröffentlicht, nach denen viele Wärmepumpen und private Ladestationen bereits jetzt ins örtliche Stromnetz eingebunden werden können, ohne dass es zusammenbricht. Das Problem besteht darin, dass die meisten örtlichen Stromverteilnetze noch nicht für den schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos ausgelegt sind. Um dennoch die Verkehrs- und Wärmewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollen die neuen Regelungen nun dazu dienen, den Stromverbrauch dieser Geräte zeitweise zu drosseln, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Stromnetzbetreiber künftig den Strombezug von neu installierten, steuerbaren Wärmepumpen, Ladestationen oder Klimaanlagen zeitweise einschränken dürfen. Dabei muss jedoch eine Mindestleistung zur Verfügung gestellt werden, damit Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiterhin geladen werden können. Die Verteilnetzbetreiber dürfen den Bezug der Verbrauchseinrichtungen während einer Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Dies ermöglicht weiterhin den Betrieb von Wärmepumpen und das Aufladen von Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für eine Strecke von 50 Kilometern. Der reguläre Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Verbraucher haben die Wahl, wie der Eingriff des Netzbetreibers erfolgen soll: Entweder lassen sie einzelne Anlagen direkt ansteuern oder sie wählen bei mehreren Anlagen einen Leistungs-Höchstwert, der vom Netzbetreiber im Notfall insgesamt nicht überschritten werden darf. In letzterem Fall können die Verbraucher die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem eigenständig koordinieren und auch selbst erzeugte Energie einberechnen. Darüber hinaus können Wallboxen mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.

Als Ausgleich für diese Einschränkungen erhalten die Betreiber der steuerbaren Geräte eine Ermäßigung beim Netzentgelt. Diese kann entweder als jährliche Pauschale oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte gewährt werden.

Die neuen Regelungen treten ab Januar in Kraft. Für bestehende Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gelten langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung sind von den neuen Regeln dauerhaft ausgenommen, können jedoch freiwillig daran teilnehmen. Nachtspeicherheizungen werden dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Die Regelungen wurden von Unternehmen wie Eon und Netze BW positiv bewertet. Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach ebenfalls von einer "guten Lösung", die den Anschluss von Wärmepumpen und Wallboxen beschleunigen und die Versorgungssicherheit gewährleisten werde.