Das jüngste Vorhaben des EU-Parlaments zur Einführung einer neuen Gesetzgebung zum Schutz des Regenwaldes stößt auf Hindernisse. Mehrheitlich plädierte das Europaparlament für eine Verschiebung und forderte zudem weitere Anpassungen der bereits beschlossenen Regelungen. Diese Änderungen, die maßgeblich vom Mitte-Rechts-Bündnis EVP, dem sowohl CDU als auch CSU angehören, vorangetrieben wurden, sehen beispielsweise die Einführung einer Kategorie für sogenannte Nicht-Risiko-Länder vor. Produkte aus diesen Regionen würden dann unter weniger strengen Auflagen in die EU gelangen. Umweltorganisationen schlagen Alarm: Sie befürchten, dass durch diese Ausnahmeregelungen die Abholzung des Regenwaldes weiterhin gefördert werden könnte.
In den Fokus der Diskussion gerückt sind Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl, für die ab dem Jahr 2020 keine Abholzung mehr erfolgen soll, um in der EU vermarktet werden zu dürfen. Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, würden mit empfindlichen Bußgeldern von mindestens vier Prozent ihres EU-Jahresumsatzes rechnen müssen. Eine mögliche Verschiebung der Verordnung könnte dazu führen, dass diese für Großunternehmen erst Ende Dezember 2025 und für kleinere Betriebe Mitte 2026 in Kraft tritt.
Auch die EU-Mitgliedsstaaten schlossen sich dem Wunsch nach einer einjährigen Verschiebung an, ohne jedoch weitere Änderungen vorzunehmen. Das sorgt dafür, dass das Thema nun erneut zur Verhandlung gelangt. Sollten keine Einigungen erzielt werden, könnte das Gesetz wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2025 in Kraft treten, was insbesondere Unternehmen in Schwierigkeiten bringen könnte, die mit einer späteren Umsetzung gerechnet hatten. Der Vorschlag der Verschiebung kam, nachdem die EU-Kommission Anfang Oktober dem wirtschaftlichen Druck nachgegeben hatte.
Abseits der inhaltlichen Streitigkeiten wurde die Abstimmung von technischen Problemen geplagt. Abgeordnete beklagten fehlerhafte Wahlmaschinenfunktionen. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola entschloss sich dazu, die Abstimmung dennoch nicht zu wiederholen. Angesichts dieser Schwierigkeiten prüfen nun die zuständigen Parlamentsdienste intensiv die technischen Ursachen und gleichen die namentlichen Abstimmungen mit der Anwesenheit der Abgeordneten ab.