23. November, 2024

Health

Reformvorhaben im Gesundheitswesen: Lauterbachs Pläne für eine Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung

Reformvorhaben im Gesundheitswesen: Lauterbachs Pläne für eine Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung

In der deutschen Krankenhauslandschaft stehen bedeutende Veränderungen an. Das Bundeskabinett hat die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagenen Gesetzespläne zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung auf den Weg gebracht. Lauterbach sieht in diesem Schritt eine "Revolution" des Systems, die die stationäre Versorgung in einer alternden Gesellschaft sicherstellen und finanziellen Druck von den Kliniken nehmen soll. Qualität statt Quantität ist die Devise des neuen Entwurfs, der plant, die bestehenden Finanzierungspauschalen mit einem festen Vergütungssystem zu ersetzen.

Das Ziel der Reform ist die Sicherung einer hohen medizinischen Versorgungsqualität durch Spezialisierung und Konzentration von Operationen an besonders geeigneten Standorten. Dies könnte laut Lauterbach zehntausende Menschenleben retten. Die vorgeschlagenen Pläne beinhalten eine Umgestaltung des seit 20 Jahren bestehenden Vergütungssystems hin zu einer fixen Sockelvergütung. Bedeutet, Krankenhäuser erhalten künftig 60 Prozent ihrer Vergütung allein für das Vorhalten einer Basisausstattung. Zudem soll es Zulagen für spezialisierte medizinische Bereiche wie Geburtshilfe und Notfallmedizin geben.

Die Steuerung dieser neuen Struktur obliegt den Bundesländern, die künftig festlegen können, welche Klinik welche spezialisierten Leistungen anbietet. Lauterbach betont, dass keine Kompromisse bei den Qualitätsstandards gemacht werden und kleinere Kliniken durch die Reform geschützt bleiben sollen – gerade in ländlichen Regionen.

Zur Abfederung der finanziellen Belastung sieht der Reformplan vor, dass die Kosten für das Klinikpersonal vollständig von den Krankenkassen getragen werden. Darüber hinaus soll ein "Transformationsfonds" eingerichtet werden, der bis zu 25 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung bereitstellt.

Obwohl die Ausgaben für Kliniken bereits einen erheblichen Anteil des Gesundheitsbudgets ausmachen, weist das Gesundheitsministerium darauf hin, dass durch die Reformen Effizienzgewinne und Minderausgaben zu erwarten sind. Anschließend könnte die neu angepasste Vorhaltevergütung ab 2027 ihre finanzielle Wirkung entfalten.

Die Reaktionen auf das Vorhaben Lauterbachs sind durchaus gemischt. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine unverantwortliche Neuausrichtung kritisiert und prominente Stimmen wie die von Sahra Wagenknecht ein Moratorium für Krankenhausschließungen fordern, stehen andere Teile der Politik und der Gesundheitswirtschaft dem Vorhaben aufgeschlossener gegenüber.

Diese großangelegte Gesundheitsreform wird nun ihren legislativen Weg gehen. Mit einer ersten Lesung im Bundestag wird vor der Sommerpause gerechnet, die Umsetzung des Gesetzes ist für den 1. Januar 2025 angedacht.