25. Oktober, 2024

Politik

Reformpläne für den Rundfunk: Länderchefs setzen auf Effizienz

Reformpläne für den Rundfunk: Länderchefs setzen auf Effizienz

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder planen eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die unter anderem eine Reduktion der Radio- und Fernsehkanäle vorsieht, während die Abgabenhöhe von aktuell 18,36 Euro vorläufig weiter ungeklärt bleibt. Ein bedeutender Systemwechsel soll in der Finanzierungsstruktur erfolgen, worauf man sich bei einem Treffen im Dezember konzentrieren möchte.

Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, verkündete, dass der Wandel des Finanzierungsmechanismus dringend notwendig sei. Auch wenn Details dazu noch unbekannt sind, betonte der sächsische Amtskollege Michael Kretschmer, dass die Mitbestimmungsrechte der Landesregierungen sowie der Landtage integrale Bestandteile des Prozesses bleiben sollen.

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD, äußerte seine Besorgnis darüber, dass keine Entscheidung bezüglich der Rundfunkbeitragsanpassung zum 1. Januar 2025 getroffen wurde, was fortbestehende Unsicherheit schüre. Die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sieht eine Erhöhung um 58 Cent vor.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte das Thema erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Zurückliegende Differenzen mit Ländern wie Sachsen-Anhalt zeigen, dass Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Sowohl der Deutsche Journalisten-Verband als auch die Gewerkschaft Verdi fordern eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung des Streits.

Bereits konkrete Strukturmaßnahmen betreffen die Reduzierung der ARD-Radioprogramme von 70 auf 53, während Sendungen wie KiKA und Funk in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben sollen. Schweitzer betonte zudem, dass keine Fusion von 3sat und Arte beschlossen wurde. Gleichzeitig ist die Reduzierung der Ausgaben für Sportrechte ein weiterer Eckpunkt.

Markus Söder aus Bayern fasste zusammen, dass grundlegende Reformen Vorrang hätten, bevor die Gebührenfrage angegangen werde. Es sind noch weitere Zustimmungen der Landtage erforderlich, um die strukturellen Änderungen in den Staatsverträgen ab Sommer 2025 umzusetzen. Weiterhin diskutiert wird, inwiefern Reformen der Rundfunkanstalten ausreichend Einsparungen bringen können, während Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern eine Erhöhung der Beiträge ablehnen.